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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Seit fast 30 Jahren um die Gleichstellung bemüht

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Christel Steylaers

„Der Gleichstellung von Frau und Mann ein Gesicht geben“ ist das Arbeitsmotto des gleichnamigen städtischen Fachdienstes. Und seit fast 30 Jahren steht dafür die Gleichstellungsbeauftragte Christel Steylaers (Foto). Im  Haupt- und Finanzausschiss legte sie vergangene Woche ihren Jahresbericht 2014 vor. Die gesetzlich vorgeschriebene verwaltungsinterne Beteiligung an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Stadtverwaltung sowie die Unterstützung bei der Aufstellung des Frauenförderplans band danach auch im vergangenen Jahr wieder einen Großteil ihrer Arbeitskapazitäten, weil, so Steylaers im Ausschuss, „Personalverfahren rechtssicher durchgeführt werden müssen und eine faktische Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten zu einem Rechtsmangel führen würde“.  Gleichwohl blieb auch noch Zeit für punktuell Veranstaltungen zu aktuellen frauen-/ gleichstellungspolitischen Themen und beratende Tätigkeit. Für die Öffentlichkeitsarbeit (Herausgabe von Broschüren) standen 2014 als Folge der Haushaltssperre zwar nur 2.400 Euro zur Verfügung (1987 waren es noch 16.000 DM / ca. 8000 Euro), doch konnten 5.400 Euro Landesmittel für die Kooperation am „Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt“ sowie 10.000 Euro für ein Netzwerk-Projekt  zum beruflichen Wiedereinstieg eingeworben werden“, berichtete Steylaers. Die Remscheider Gleichstellungsbeauftragte ist Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen NRW und gilt als ausgewiesene Expertin für den Bereich Arbeitsmarktpolitik.

Auf dem Papier ist die Gleichstellung von Mann und Frau unstrittig, in der Praxis leider oft noch immer nicht. Da heißt es für Christel Steylaers, weiterhin „dicke Bretter“ zu bohren, innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Unter dieser Rubrik lässt sich auch ihr Vortrag am vergangenen Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss einordnen – als eine Art „Nachhilfestunde für Kommunalpolitiker“.

Wo ist nicht alles von Chancengleichheit, Gender Mainstreaming, Antidiskriminierung oder Diversity Management die Rede? Es gibt Übereinkommen auf UN-Ebene und im EU-Recht. Es gibt des „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“, es gibt das Gleichberechtigungsgesetz des Bundes, das Landesbeamtengesetz, die Gemeindeordnung NW mit entsprechenden Regelungen, die Europäische Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, es gibt Frauenförderpläne und Dienstvereinbarungen, und schließlich das Landesgleichstellungsgesetz. Nicht zu vergessen Artikel 3 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Seit 1994 müssen nach der GO NW Kommunen ab 10.000 Einwohner eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Ohne diese Verpflichtung war die Gleichstellungsstelle in Remscheid schon am 1.9.1986 eingerichtet worden, vier Jahre nach dem ersten Frauenbüro (in Köln).


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