Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom heutigen Tage festgestellt, dass die Ermittlung der Stärkungspaktzahlungen des Landes an die Kommunen in den Jahren 2011 und 2012 korrekt erfolgte. Die Stadt Remscheid und weitere Gemeinden, darunter die klageführende Stadt Oer-Erkenschwick, hatten im Gesetzgebungsverfahren die fehlerhafte Herleitung der sogenannten strukturellen Lücke bemängelt. Im Falle der Stadt Remscheid waren bei der Modellrechnung der strukturellen Lücke unvollständige Daten zugrunde gelegt. Der Gesetzgeber hatte die Höhe der zins- und tilgungsfreien Landeshilfen erstmals für das Jahr 2013 nach oben korrigiert. Die Stadt Remscheid erhält seitdem eine Sonderzuweisung in Höhe von 17,7 Millionen Euro jährlich, mithin gut acht Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Für die beiden Vorjahre erfolgte jedoch weder eine Korrektur noch eine Nachzahlung des Differenzbetrages. Dies sei mit der Landesverfassung vereinbar. Eine Verpflichtung des Landes, die Minderzahlungen für 2011 und 2012 auszugleichen, wie nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2015 erörtert, bestehe nicht.