Wer A sagt muss auch B sagen. Nach diesem Motto stehen am 9. Dezember diverse Baufällungen auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Lennep. Sie betreffen den Hardtpark (Hertie-Parkpalette) und die Trecknase (Ausbau der Kreuzung), im Wesentlichen aber die Ringstraße. In deren Verlauf sollen zwischen der Kreuzung Trecknase und der Kreuzung Rader Straße 23 Linden gefällt werden, die der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen; insgesdamt sind es 56. Falls die notwendigen Ersatzpflanzungen, wie zu erwarten und von der Stadt begründet, an der Ringstraße nicht oder nicht vollständig möglich sein sollten, sind Ersatzpflanzungen im Bereich der Trecknase vorgesehen, was diesen Eingangsbereich nach Lennep aufwerten werde, so die Verwaltung. Die Baumfällaktionen haben mit dem Flüsterasphalt zu tun, der auf der Ringstraße künftig für weniger Verkehrslärm sorgen soll. Die Beschlussvorlage der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) begründet die Maßnahmen ausführlich. Der Waterbölles zitiert:
Nach den Ergebnissen des Lärmaktionsplans zählt die Ringstraße in dem Abschnitt zwischen der Kreuzung Trecknase und der Rader Straße zu den Belastungsschwerpunkten der Priorität 1. In diesem Straßenabschnitt wird bei fast 50 Prozent der Anwohner der für die Nachtzeit relevante Auslöseschwelle von 60 dB(A) überschritten. Zusätzlich weist die Ringstraße einen schlechten Fahrtbahnzustand auf. Daher war hier bereits seit längerer Zeit eine grundhafte Deckensanierung vorgesehen. Aufgrund der Ergebnisse des Lärmaktionsplans wurde daraufhin beschlossen, die grundhafte Deckensanierung mit einer Maßnahme zur Lärmminderung zu versehen. Der Straßenausbau soll daher mit lärmminderndem Asphalt erfolgen.
Die lärmmindernde Eigenschaft wird unter anderem durch die besondere Oberflächenstruktur der Straßendecke erreicht. Diese sorgt für weniger Kontaktdrücke und für niedrigere, den Reifen radial anregende Schlagenergien. Dadurch werden die Reifen weniger zu Schwingungen angeregt, d.h. daraus resultiert weniger Luftschall (Lärm). Zum anderen bilden sogenannte Schluchten auf der Oberflächenstruktur über die gesamte Oberfläche ein Geflecht aus kommunizierenden Kanälen. Durch diese Kanäle wird der aus dem Reifen-Fahrbahn-Kontakt resultierende Air-Pumping-Effekt, deutlich reduziert. Der lärmoptimierte Asphalt ist auch für innerstädtische Straßen entwickelt worden und bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern wirksam. Er wird auf Straßen mit besonders hohen Immissionswerten eingebaut. Bereits realisierte Projekte haben gezeigt, dass sich bei Tempo 50 km/h mit Hilfe eines lärmmindernden Asphalts gemäß den Empfehlungen eine Lärmminderung von etwa 4 bis 5 dB(A) erzielen lässt. Dies ist ein großer Erfolg, da eine Lärmminderung von 3 dB(A) wie die Halbierung der Verkehrsmenge empfunden wird.
Der Einbau eines lärmtechnisch optimierten Asphalts stellt allerdings größere Anforderungen an den vollständigen Straßenoberbau. Die Trag- und Binderschichten müssen über eine entsprechende Qualität verfügen, damit die für die Wirkung notwendige Fahrbahnebenheit gewährleistet wird. Hierzu wurden im Vorfeld der Maßnahme Bohrkerne gezogen, die einen Aufschluss über die vorhandenen Straßenaufbau gaben. Zusätzlich konnte bei den Arbeiten der EWR GmbH an der Erneuerung der Gasleitungen einen Einblick in den Straßenaufbau gewonnen werden. Es zeigte sich, dass der Straßenaufbau der Ringstraße in großen Teilen absolut unzureichend ist. Ein regelkonformer Straßenaufbau ist so gut wie an keiner Stelle vorhanden. Teilweise wurden alte Setzpacklagen, die aus der Vorkriegszeit stammen, gefunden. Der vorhandene Straßenaufbau kann daher für den neuen Straßenausbau nicht mehr genutzt werden.
Somit muss bei der Straßenerneuerung der Ringstraße ein Komplettausbau der Straße erfolgen. Dieser besteht aus einer ca. 40 cm starken Frostschutz- bzw. Schottertragschicht und einem ca. 30 cm starker bituminösen Oberbau. Nur hierdurch wird eine ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit der Straße gewährleistet. Der Ausbau erfordert ein vollständiges Auskoffern des Fahrbahnraumes bis auf eine Tiefe von ca. 70 Zentimeter.
An der Ringstraße stehen in Fahrrichtung Rader Straße auf der linken Gehwegseite 56 Bäume. Hierbei handelt es sich überwiegend um Linden. Von diesen Bäumen weisen allerdings nur 23 Bäume einen Stammumfang von mehr als 120 cm auf. Nur diese Bäume fallen unter die Regelungen der Baumschutzsatzung. Die restlichen Bäume weisen einen Stammumfang von teilweise deutlich weniger als 120 cm auf. Die Bäume stehen unmittelbar am Fahrbahnrand. Der Gehweg weist eine mittlere Breite von drei Metern auf. Die Baumscheiben der Bäume umfassen meist nur den unmittelbaren Stammumfang. Aufgrund dieses begrenzten Wurzelraumes wurzeln die Bäume im Fahrbahnbereich oder unterhalb der Bordsteine. Weiterhin weisen die angrenzenden Gehwegbereiche erheblich Beeinträchtigungen durch die Wurzeln auf.
Da die Kronenbereiche der Bäume in die Häuser der Ringstraße hineinwachsen, haben sich viele Bäume schon in den Verkehrsraum der Ringstraße hinein geneigt. Die Bordsteine im Bereich der älteren Baumscheiben auf der Ringstraße befinden sich daher in einem instabilen Zustand und liegen nur noch lose auf Wurzeln bzw. dem Baumstamm auf. Die Bäume haben die Bordsteine bereits im Dezimeterbereich nach oben oder seitlich verschoben. Daher müssen die Bordanlagen und teilweise die Gehwege im Zuge der Maßnahme mit neu hergestellt werden.
Bei dem notwendigen Komplettausbau .... befinden sich die Bäume teilweise im unmittelbaren Baufeld. Daher wurde - in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde - im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ein Gutachter Dr. Hans-Joachim Schulz - eingeschaltet, der die Möglichkeiten zu einem Erhalt der Bäume im Zuge der Maßnahme prüfen sollte. Die Bäume und die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Bäume wurden im Rahmen eines Ortstermins ausführlich mit dem Gutachter erörtert. Hiernach können die Bäume aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigung der Wurzelbereiche ... entfernt werden. (...) Die Baumentfernungen sollen in den Monaten Januar oder Februar 2016 außerhalb der naturschutzrechtlichen Schutzzeiten erfolgen. (...)
Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite von drei Metern ist die Anlage einer ausreichenden Baumscheibe (gemäß der technischen Vorschriften mit einer Fläche von mindestens 2,5 m x drei Metern und einer Pflanztiefe von 1,5 m ~ zwölf m³) nicht möglich. Die neu gepflanzten Bäume ständen dann fast mittig im Gehweg, so dass eine Nutzung des Gehweges nicht mehr möglich wäre. Weiterhin liegen im Gehwegbereich Versorgungsleitungen. Eine Verbreiterung des Gehweges zu Lasten der Fahrbahn ist aufgrund der vorhandenen Straßenbreite und der verkehrlichen Notwendigkeiten nicht möglich. Der Einbau überfahrbarer Baumscheiben, die teilweise im Fahrbahnbereich liegen, scheidet ebenfalls aus, da dies beim Einbau des lärmmindernden Asphaltes durch den ständigen Belagwechsel zu einer erheblichen Geräuschbelastung führen würde und für den vorhandenen Schwerlastverkehr keine ausreichend standfeste Oberflächenbefestigung wäre. Weiterhin wäre bei dieser Art der Ausführung eine Schädigung der Bäume durch den Fahrzeugverkehr wahrscheinlich. Somit könnten an den vorhandenen Standorten nur Bäume mit einer geringen Lebensperspektive gepflanzt werden. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand wäre allerdings erheblich. (...)