Beschwerdeausschuss hält Baumfällungen für geboten, titelte der Waterbölles am 4. Februar. In der Ausschusssitzung hatte Michael Zirngiebl, der Leiter der Technischen Betriebe Remscheid (TBR), die geplanten Baumfällungen entlang der Ringstraße in Lennep mündlich ausführlich gegründet. Hinzukommt jetzt die schriftliche Version zur Sitzung der Haupt, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 11. Februar, der über die Empfehlung des Beschwerdeausschusses zu entscheiden hat. Nachfolgend dokumentiert der Waterbölles die Vorlage in den wesentlichen Punkten:
Bei der Ringstraße handelt es sich um eine Bundesstraße im Bereich der sogenannten Ortsdurchfahrt, die aufgrund der beidseitigen Bebauung beidseits mit Gehwegen versehen ist. Die Gehwegbreiten auf der südlichen Seite der Ringstraße betragen derzeit ab der Einmündung der Leverkuser Straße in Richtung Rader Straße zwischen 2,10 und 2,55 m. An einer Engstelle im Bereich der Einmündung Talsperrenweg beträgt die Gehwegbreite nur 1,60 m. Lediglich im Bereich zwischen der Trecknase und der Leverkuser Straße ist eine Gehwegbreite von ca. drei m vorhanden. Eine Verschiebung der Fahrbahn in Richtung des südlichen Gehweges würde zu einer Reduzierung dieser Gehwegbreiten um 40 cm führen. (...) Dadurch würde die Mindestgehwegbreite von 2,30 m in dem Ausbaubereich ab der Einmündung der Leverkuser Straße in Richtung Rader Straße unterschritten. Die Restgehwegbreite läge in diesen Abschnitten zwischen 1,70 m und 2.15 m. Im Engstellenbereich nach der Einmündung des Talsperrenwegs bliebe eine Breite von nur 1,20 m übrig. Lediglich im Bereich zwischen der Trecknase und der Leverkuser Straße ergäbe sich eine Gehbreite von ca. 2,60 m. (...) Auch aus Gründen der Sicherheit für die auf die Ringstraße einfahrenden Fahrzeuge aus Einmündungen oder Zufahrten ist ein schmalerer Gehweg nicht zu empfehlen, weil dadurch die Sichtbeziehungen schlechter würden. Dies ist insbesondere an einer hoch belasteten Bundesstraße sehr kritisch zu sehen.
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