Für die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten ist ausschließlich die Polizei zuständig. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt demgegenüber in ihrem Gemeindegebiet die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als Pflichtraufgabe. Es kann also nicht zur Diskussion stehen, ob, sondern in welchem Umfang diese Aufgaben erfüllt werden, schreibt die Verwaltung in einer Vorlage an den Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung. Sie steht dort am heute auf der Tagesordnung und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).
Bereits Anfang 2004 noch unter der Regie von Oberbürgermeister Fred Schulz stellte die Stadt das Konzept SOS (Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit) vor. Dessen wesentliche sieben Punkte waren keine Toleranz
- bei übermäßigem Alkoholkonsum im öffentlichen Bereich
- bei Graffiti
- bei Verschmutzungen durch Zigarettenkippen
- bei Hundekot im öffentlichen Bereich
- beim Urinieren in der Öffentlichkeit
- bei Rasern
- bei Verschmutzungen durch Kaugummi, Müll, Flaschen und Dosen.
Dem vorausgegangen war der Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2003 über den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die noch heute gilt und, so die Verwaltung, weiterhin konsequent umgesetzt wird. Seit August 2012 mit Hilfe des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Zunächst als befristetes Projekt (bis 12/2013) eingerichtet sollte er durch einen regelmäßigen Streifendienst, teilweise gemeinsam mit der Polizei, Störungen und Konflikte im öffentlichen Raum reduzieren. Das Personal für den KOD war aus dem zentralen Ermittlungsdienst (ED) und aus der Verkehrsüberwachung (VÜ) abgestellt worden.
Nachdem die Projektphase erfolgreich verlaufen war, wurde der KOD mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 zur dauerhaft Einrichtung im Fachdienst 3.32 (Bürger, Sicherheit und Ordnung). Dafür wurden die Verkehrskontrolleur/in entsprechend qualifiziert und ihre Aufgabenprofile insoweit angepasst, dass der zeitliche Tätigkeitsanteil für die Verkehrsüberwachung auf 70 Prozent und der für den KOD auf 20 Prozent festgelegt wurde.
Anfang galt es für den KOD, auf Remscheids Straßen Präsenz zu zeigen; er sollte als verlässlicher Ordnungspartner wahrgenommen werden. Die Mitarbeiter/innen achteten an ausgewählte Örtlichkeiten auf die Einhaltung der Vorschriften der Ordnungs- und Sicherheitsverordnung der Stadt und appellierten an die Einsichtsfähigkeit der Betroffenen (Gefährdungsansprache). Zitat aus der Vorlage: Sie klärten über Inhalte der Ordnungs- und Sicherheitsverordnung auf und waren Ansprechpartner für Fragen und Anregungen der Bürger. Information und Prävention standen in einem ausgewogenen, der Situation angemessenen Verhältnis zu repressiven Maßnahmen; in Zweifelsfällen hatten Information und Prävention Vorrang. Dies sei nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit des KOD. Mittlerweile sei die tägliche Arbeit jedoch zunehmend geprägt von Beschwerden und Anzeigen. Auch habe sich in einigen Bereichen gezeigt, dass die reine Ansprache und Beratung nicht zielführend sei: In diesen Fällen werden konsequent Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wesentliche Aufgaben des KOD sind heute illegale Müllkippen; Beschwerden (Gehwegreinigung und nicht schneegeräumte Gehwege sowie Sträucherüberwuchs); Verstöße gegen das Landeshundegesetz (Hundeanleinpflicht, Hundekot, Hundebestandsaufnahme etc.); Jugendschutz; Kfz-Aufträge (Fahrzeugumschreibung, Kennzeichenmissbrauch, Zwangsstillegung, Einziehen von Führerscheinen); Kontrollen von Gewerbe, Spielhallen und Nichtraucherschutzgesetz; Sondernutzungen, Beschwerden wegen Lärm, bei Geruchsbelästigungen, Ratten/Ungeziefer, Schmierereien und Verunreinigungen, verwahrlosten Wohnungen und Grundstücken; Schulzuführungen; Schwarzarbeit; Sicherungen bei Kampfmittelfunden; Auflösung von Trinkgelagen, Betteln / Belästigung von Passanten; Fundtiere / Fundsachen; Allgemeine Gefahrenstellen (Glatteis, Eiszapfen, Schneedächer, Geäst, umgekippte Kleidercontainer); Hilfeersuchen durch Bürger; hilflose Personen; Feuerstellen in der Öffentlichkeit; Verkehrsbehinderungen und Parkverstöße aller Art; Unterstützung der Polizei; allgemeine Streifendienste und Ansprechpartner. Diese Aufgaben werden aktuell von fünf städtischen Mitarbeitern wahrgenommen. Sie arbeiten montags bis samstags in zwei Schichten: 7 bis 15.30 Uhr (Kernzeit 8 bis 15 Uhr) und 13.30 bis 22 Uhr (Kernzeiten 14 bis 21 Uhr).
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das aus 2004 stammende SOS-Konzept in Remscheid nicht nur weiter verfolgt, sondern erheblich ausgebaut wurde, kostenneutral und ohne die Schaffung neuer Stellen, heißt es in der Vorlage weiter. Das Konzept habe bereits Beachtung in der überregionalen Fachpresse gefunden. Die Ordnungsbehörde könne hier ein wertvoller Baustein kommunaler Ordnungspartnerschaften sein. Denkbar sei auch ein Netzwerk Flüchtlinge mit der Ausländerbehörde, dem Jugend- und Sozialamt, dem Ordnungsamt, der Polizei und örtlichen Vereinen.