Umsatzsteuerpflicht erschwert öffentliche Aufgaben, titelte der Waterbölles am 12. November 2012. Im Haupt- und Finanzausschuss hatte Burkhard Mast-Weisz, damals noch Stadtdirektor, die Auswirkungen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung (Bundesfinanzhof) auf bestehende Kooperationen der bergischen Großstädte als nach wie vor unklar bezeichnet, wonach Kommunen bei so genannten Beistandsleistungen - auch auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der Umsatzsteuer unterliegen. Neue Projekte einzustielen macht keinen Sinn, wenn wir nicht wissen, ob wir sie kurz darauf nicht wieder einstellen müssen! Seitdem lag die interkommunale Zusammenarbeit im bergischen Städtedreieck weitgehend auf Eis, jedenfalls bezogen auf mögliche neue Projekte. Der jüngste Bericht der Stadtverwaltung Remscheid hierzu datiert auf den Dezember 2013. In den Jahren 2014 und 2015 wurde auf eine Berichterstattung verzichten, da die bekannten Probleme ungelöst geblieben waren.
Das änderte sich mit dem Steueränderungsgesetz 2015 im Spätherbst des vergangenen Jahres: Der neue § 2 b UStG regelt die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand dergestalt, dass Tätigkeiten, die der öffentlichen Hand (z. B. Kommunen) im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben, sofern diese nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen, d.h. der entsprechende Umsatz unter 17.500 bleibt. Die Gesetzesformulierungen sind an einigen Stellen leider unscharf und noch auslegungsbedürftig, heißt es in einer aktuellen Vorlage der Verwaltung, die auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 7. April steht.
Auch das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sei inzwischen überarbeitet worden, heißt es in der Vorlage weiter: Der Rechtsrahmen der interkommunalen Kooperationen wurde konkretisiert und weiterentwickelt, so dass nun insbesondere verwaltungsinterne Serviceleistungen und Zweckverbandslösungen (mit vielen Detailregelungen) klargestellt und ermöglicht werden. Weiterhin wurde eine Experimentierklausel eingefügt. Daraus ergäbe sich für die bereits vorliegenden und geprüften Kooperationen im bergischen Städtedreieck keine Änderung der bisherigen Arbeit. Nach zwei Jahren Ungewissheit über rechtliche Rahmenbedingungen sei nun aber einen Weg gefunden, um die Suche nach weiteren bergischen Kooperationen wieder zu intensivieren mit dem Ziel wirtschaftlicherer oder fachlich optimierterer städtischer Dienstleistungen. Auf einige zunächst erörterte Kooperationen soll allerdings verzichtet werden:
- Vermessungs- und Katasterämter: Auch nach wiederholter Erörterung von Kooperationsoptimierungen ließen sich keine nachhaltigen Effekte identifizieren, so dass das Projekt zwischenzeitlich endgültig aufgegeben wurde.
- Statistik:Das in der Vorlage Dezember 2013 ... aufgelistete Projekt Statistik wurde ... eingestellt, da abschließend keine finanziellen Vorteile zu erwarten waren.
Zur weiteren Vorgehensweise schreibt die Verwaltung, dass alle ruhend gestellten Projekte bezogen auf das neue Umsatzsteuerrecht (Beschaffungswesen, Gebäudemanagement, Trend: eher risikobehaftet und daher wenig Chancen auf Realisierung) überprüft werden sollen. Neu ins Auge gefasst habe die Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung am 14. Januar die
- Kooperation der bergischen Gesundheitsämter:Bereits in der nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe am 20. April soll ein erneuter Sachstandsbericht mit weitergehenden Perspektiven für Einsparpotentiale durch die Produktverantwortlichen vorgelegt werden.
- Kooperation der bergischen KFZ-Zulassungsstellen:In allen drei Städten herrscht z.T. unterschiedlicher, z.T. gemeinsamer Handlungsbedarf, so dass der Steuerungsgruppe ein Gemeinschaftsprojekt wirtschaftlich erschien. Da in Remscheid jedoch bereits ein Organisationsauftrag unter Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt wurde, sollen dessen erste Erkenntnisse zunächst abgewartet werden.
- Kooperation Bergisches Rückkehrmanagement:Die zuständigen Leitungen der (Ressorts/Dienste/Ämter) für Einwohnerwesen sowie die zuständigen Abteilungsleitungen der Ausländerbehörden wurden zu einem ersten Sondierungsgespräch für den 25. Februar eingeladen. In diesem Gespräch werden die Chancen und Möglichkeiten einer bergischen Kooperation auf Fachebene ausgelotet. [Anmerkung des Waterbölles. Die Vorlage datiert auf den 17. März, ist also jünger als dieser Gesprächstermin. Sie hätte das Gesprächsergebnis folglich durchaus enthalten können. Aber manche Mühlen mahlen bekanntlich langsamer...]
- Eventuelle weitere Kooperationen: Verschiedene Hoheitliche Aufgaben wurden mit Produktbereich und Thema in den Themenspeicher aufgenommen, um später näher betrachtet zu werden: Nahverkehrsplanung (Regionale NVP), Landschaftsplanung, Geodatenmanagement, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Naturschutz; ordnungsbehördlicher Umweltschutz (erste Idee: Spezialistenpool).