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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Neue Kita-Beiträge frühestens zum 1. August 2018 (?)

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„Erhöhung der Kita- und OGS-Gebühren fällt geringer aus“, titelte der Waterbölles am 28. November 2015. Der Rat der Stadt hatte zuvor einem Änderungsantrag der Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, GRÜNEN, LINKEN, WIR und FDP zugestimmt, die geplante Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und die OGS geringer ausfallen zu lassen.   Sven Wolf, Fraktionsvorsitzender der SPD, bemerkte damals: „Wir haben die Gebührenanpassung bei den Kitas und OGS gestrichen und klare Höchstgrenzen bei der Überarbeitung der Gebührensatzungen mit einmalig drei Prozent und einer künftigen jährlichen Steigerung von 1,5 Prozent formuliert. Zudem haben wir vorgeschlagen, die Einkommensintervalle zu verkleinern, damit die künftige Satzung weniger Sprünge aufweist und gerechter wird!“ Doch es kam anders. Die Verwaltung rechnete noch einmal nach, den Haushaltssanierungsplan vor Augen, und am 10. März  teilte Sozialdezernent Thomas Neuhaus dem Haupt- und Finanzausschuss mit, der Zwang zur Haushaltssicherung  mache es unmöglich, die vom Rat der Stadt geforderten (geringeren) Kita- und OGS-Beiträge für Eltern zu übernehmen.

In der  Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch lieferte die Verwaltung die Begründung dafür nach – in Form eines PowerPoint-Vortrages von Carsten Thies, Abteilungsleiter im Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen. Er ging auf Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Elternbeiträge ebenso ein wie auf verschiedene Beitragsmodelle und den notwendigen Zeitplan (mit langem Vorlauf).

Die Rahmenbedingungen: Die Kommunen haben die Beitragshoheit, müssen aber in der Beitragssatzung den jeweiligen Betreuungsumfang und eine soziale Staffelung berücksichtigen und das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei halten.

Der Beitrag: Das jährliche Mindesteinkommen (Nachweis aus dem Vorjahr), an dem Elternbeiträge fällig werden, richtet sich nach den Zumutbarkeitskriterien aus dem Sozialgesetzbuch Für Remscheid gilt ein Mindesteinkommen von 18.000 €. Die Beitragsstaffel geht von insgesamt neun Einkommensgruppen (Höchstbeitrag ab 100.000 €) aus mit einer Beitragshöhe zwischen 26 € und 366 €. Eine Unterscheidung nach Gruppenform (z. B. u3) gibt es; Geschwisterkinder sind beitragsbefreit.

Beitragsmodelle: Die Anzahl und Ausgestaltung der Einkommensgruppen ist in den Kommunen unterschiedlich festgelegt. Zum Beispiel gehen Wuppertal und Solingen von einem Mindesteinkommen in Höhe von 12.500 € (bitten also mehr Eltern mit niedrigem Einkommen zur Kasse als die Stadt Remscheid). Die Beitragsstaffeln weisen sieben Einkommensgruppen aus (Höchstbeitrag ab 71.000 €)mit Beiträgen zwischen 25  und 360 €. Beide Städte unterscheiden zwischen den Gruppenformen (Wuppertal: über/unter zwei Jahre; Solingen  (Wuppertal) bzw. 3 Jahre (Solingen: über/unter drei Jahre). In Dortmund beträgt das Mindesteinkommen 18.000 € und es gibt 16 Einkommensgruppen (Höchstbeitrag ab 150.000 €) mit Beiträgen zwischen 22  und 711 € (bei max. 60 Std. Wochenbetreuung). Auch in Dortmund wird zwischen den Gruppenformen unterschieden (über / unter drei Jahre). Ein weiteres Beispiel: Paderborn hat das ein Mindesteinkommen von 25.000 € festgelegt bei 13 Einkommensgruppen (Höchstbeitrag ab 125.000 €) und Beiträgen zwischen 34  und 646 €. Die Unterscheidung nach Gruppenform: über / unter zwei Jahre.

Würde sich der individuelle Elternbeitrag in Remscheid künftig bei einem Mindesteinkommen von 18.000 € aus 15 oder 21 Einkommensgruppen (Höchstbeitrag ab 100.000 €) bei Beiträgen zwischen 26  bis 366 € ergeben, würde dies in der Summe für die Stadtkasse einen Minderertrag bedeuten, betonte Carsten Thies. Um die Ziele der Haushaltssicherungsmaßnahme zu erreichen, müsse eine Umverteilung der Belastung erfolgen, d.h. bei niedrigeren Beiträgen für Eltern mit geringeren Einkommen müssten die Beiträge der Eltern mit höheren Einkommen angehoben werden. Dies könne aber nur gelingen, wenn konkrete Einkommensdaten vorlägen.

Der Zeitplan: Eine Beitragserhöhung erfordere, so Thies weiter, einen längeren Entscheidungsprozess. Der müsse schon am 30. November des Vorjahres beginnen, um die neue Beitragsstaffel dann zum Beginn eines Kindergartenjahres am 1. August in Kraft setzen zu können. Denn die Eltern müssten über die neue Beitragssatzung spätestens am 1. März informiert werden. Der Rat müsste also spätestens am 31. Januar über die neue Satzung beschließen.

Das Fazit von Carsten Thies: Eine Veränderung der Beitragsstruktur mit einer verlässlichen Ertragseinschätzung werde erst zum 1. August 2018 möglich sein! Ottmar Gebhardt (CDU) und andere Mitglieder des Ausschusses wünschten sich einen neue Beitragsstaffel schon zum 1. August des nächsten Jahres. Doch das hielt die Verwaltung nicht für realistisch: Um eine neue Satzung bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 am 01. August 2017 in Kraft zu setzen, müsste der fertige Satzungsentwurf spätestens zum 30. November dieses Jahres abgestimmt sein. Das aber setze eine abgeschlossene Einkommensanalyse voraus. Thiel: „Angesichts der Menge der zu erfassenden Daten und des Umfangs der erforderlichen Auswertungen kann ich dies nicht mit der gebotenen Verlässlichkeit zusagen!“


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