Pressemitteilung der Stadt Remscheid
In der Frage um die Verlagerung der Brauchtumsfeste, die mit der Realisierung eines Designer-Outlet-Centers im Stadtteil Lennep nötig werden, ist die Stadt Remscheid einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Ein heute vor Gericht geschlossener Vergleich sichert langfristig Planungssicherheit für Stadt und Vereinslandschaft. Auf dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzstandort Robert-Schumacher-Straße können künftig Lenneps Traditionsveranstaltungen durchgeführt werden. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist es der Stadt Remscheid heute gelungen, den Streit über die Nutzung der Robert-Schumacher-Straße als Veranstaltungsort der Lenneper Brauchtumsfeste beizulegen. Ein Anlieger, der Rechtsmittel gegen die zu Jahresbeginn erteilte Erlaubnis zur Nutzung dieser Fläche für die traditionelle Pfingstkirmes des Schützenvereins Eintracht Lennep 1928 eingelegt hatte, hat seine Klage zurückgezogen. Zuvor hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der ordnungsbehördlichen Genehmigung überprüft und dem Kläger mitgeteilt, dass es seine rechtlichen Bedenken am Ende nicht teilen werde.
Zwischen Stadt und Anlieger wurde daraufhin ein Vergleich geschlossen, der im Ergebnis die Robert-Schumacher-Straße langfristig als Alternativstandort für die Lenneper Brauchtumsfeste sichert. Damit ist auf dem Weg der Realisierung eines Designer Outlet Centers im Stadtteil Lennep ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Der heute geschlossene Vergleich gibt den Lenneper Traditionsvereinen ihre zu Recht eingeforderte Planungssicherheit für künftige Brauchtumsveranstaltungen. Damit löst die Stadt Remscheid ihr Versprechen, für eine angemessene und rechtssichere Verlagerung der Brauchtumsfeste in Remscheid-Lennep zu sorgen, ein. Ordnungsdezernentin Reul-Nocke freut sich über dieses positive Ergebnis: Im gemeinsamen Ringen um eine dauerhafte Lösung der Standortfrage sind wir von Beginn an um eine transparente und gütliche Einigung im Sinne aller Beteiligten bemüht. Unser Verlagerungsvorschlag wird nun Grundlage einer Beschlussvorlage, die im kommenden Monat die Politik erreicht. Ihr obliegt die endgültige Entscheidung.