Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Am 29. April ist in der dritten Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Bund und kommunalen Arbeitgebern erzielt worden, die bis zum 31. Mai 2016 bestätigt werden muss. Die Gewerkschaften haben hierzu eine Mitgliederbefragung angekündigt. Der Fachdienst Personal und Organisation wertet gegenwärtig das mehr als 200 Seiten umfassende Verhandlungsergebnis aus. Die Einigung sieht eine Erhöhung der Entgelte zum 1. März 2016 um 2.4 Prozent vor. Dieser erste Schritt verursacht gegenüber 2015 einen Mehraufwand von 1,2 Millionen Euro, der jedoch mit dem vom Rat am 7. April 2016 beschlossenen Haushaltsansätzen abgedeckt werden kann. Das gilt auch für den zum 1. Februar 2017 vorgesehenen zweiten Schritt der Steigerung um weitere 2,35 Prozent. Der Mehraufwand 2017 beträgt 2,5 Millionen Euro gegenüber 2015. Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Stadt Remscheid schafft Planungssicherheit für 24 Monate, auf diese Laufzeit haben sich beide Vertragsparteien geeinigt. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung um 3,7 Millionen Euro über zwei Jahre.
Weiterhin wurde nach rund zehnjähriger Verhandlungszeit eine neue Entgeltordnung für mehr als 1.900 Tätigkeiten vereinbart. Über den erzielten Einigungsstand zur Entgeltordnung wird der Kommunale Arbeitgeberverband in einer Reihe von Schulungsveranstaltungen informieren. Bei der durch die neue Entgeltordnung hervorgerufenen Mehrkosten ist eine hälftige Beteiligung der Beschäftigung vorgesehen, die sich im Bereich einer reduzierten Jahressonderzahlung vollzieht. Die Auswirkungen dieser Regelung und ihrer teilweisen Kompensation kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Dies gilt auch für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung, in der Regelungen über eine gestaffelte Arbeitnehmerbeteiligung getroffen wurden.
Die Beamtinnen und Beamten der Stadt Remscheid sind von dieser Tarifeinigung nicht betroffen, da die Besoldung durch Landesgesetz im Nachgang der Tarifverhandlungen der Länder festgesetzt werden. Ab Juni 2015 stieg das Einkommen der Landes- und Kommunalbeamten in NRW rückwirkend zum 1. März um 2,1 Prozent und ab 1. August 2016 um weitere 2,3 Prozent. Diese Steigerungen sind im Haushalt bereits berücksichtigt.