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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Ausgaben für Sozialhilfe stiegen in 2015 um 4,8 Prozent

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Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) waren in NRW im Jahr 2015 um 4,2 Prozent  höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als  statistisches Landesamt mitteilt, gaben die Träger brutto rund 7,7 Milliarden  Euro für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen  durch andere Sozialleistungsträger) von 526 Millionen Euro ergaben sich  Nettoausgaben für Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 7,2 Milliarden Euro  (+4,3 Prozent). Die Erhöhung der Sozialausgaben der Stadt Remscheid lag 2015 knapp mit 4,8 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2015 rein rechnerisch 403  Euro für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2014 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben  bei 390 Euro gelegen.

Den größten Anteil an den Nettoausgaben hatten im vergangenen Jahr  Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII mit 72,7 Prozent.  Hierbei handelte es sich unter anderem um die Eingliederungshilfe für  behinderte Menschen (55,3 Prozent) und Hilfe zur Pflege (12,8 Prozent). Die  reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  (viertes Kapitel SGB XII) machten 21,4 Prozent und die Ausgaben für den  Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) 5,9 Prozent der  Gesamtausgaben aus.    Rund zwei Drittel (64,3 Prozent oder 4,8 Milliarden Euro) der Bruttoausgaben  wurden für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt. Wie die Statistiker  mitteilen, wurden für die Berechnung der Summe der Bruttoausgaben (rund 7,5  Milliarden Euro) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme von  Krankenbehandlungen nicht berücksichtigt, da diese nicht nach Art der  Einrichtung ausgewiesen werden können. Die restlichen 2,7 Milliarden Euro  wurden für Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen gewährt.    Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe finanzierten als  überörtliche Träger knapp zwei Drittel (62,6 Prozent) der Bruttoausgaben der  Sozialhilfe (rund 4,8 Milliarden Euro); das restliche Drittel (rund 2,9  Milliarden Euro) wurde von den zuständigen örtlichen Trägern (kreisfreie  Städte und Kreise) aufgebracht.


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