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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Baugenehmigungsverfahren für Firma „Im Holz“

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„Anlieger ‚Im Holz‘ haben unterschiedliche Interessen“, titelte der Waterbölles 29. September , nachdem die Wählergemeinschaft W.i.R. sich in der der Bezirksvertretung Alt Remscheid zum Fürsprecher von Anliegern gemacht hatte, deren Eingabe an den Beschwerdeausschuss vom 21. Juni dort bislang nicht behandelt worden ist. Es geht dabei aus Sicht der Anwohner um einen problematischen Anlieferverkehr und fehlende Parkplätze. Wie damals von Jörg Schubert, Leiter des städtischen Fachdienstes Bauen, Vermessung, Kataster, angekündigt, liegt die Stellungnahme der Verwaltung mittlerweile vor und steht am 9. November auf der Tagesordnung des Beschwerdeausschusses.

Zitat aus dem Schreiben der Bürger: „Wirr sind Anwohner der Straße Holz, direkt neben der Firma HBR Verwaltungs GmbH. Der sich dort befindliche Parkplatz wurde von der Firma ... von der Stadt Remscheid gepachtet. Dadurch sind wertvoll Parkplätze für Anwohner und Besucher des Sportplatzes und für Spaziergänger weggefallen. Des Weiteren blockieren die Lkw die Straße (...).“ Gefordert wird ferner ein Ende der betrieblichen Arbeitszeit um 22 Uhr (Nachtruhe).
Die Stellungnahme der Verwaltung fiel ausführlich aus. Der Waterbölles zitiert daraus die wichtigsten Passagen:

  • Stichwort Parkplatz: „Bei der bezeichneten Fläche handelt es sich um eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Remscheid, Flur 35, Flurstück 105. Sie ist weder als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet noch stellt sie eine öffentliche Parkplatzfläche für Anwohner, Spaziergänger oder Besucher des Sportplatzes dar.“ Im Übrigen bestehe auch keine rechtliche Verpflichtung, Parkflächen für den genannten Personenkreis vorzuhalten. Inzwischen bestehe ein unbefristeter Pachtvertrag zwischen Stadt und Firma (bei sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende). Die Teilfläche diene weiterhin auch als Wendeplatz der Müllladefahrzeuge.
  • Stichwort Wendemöglichkeit für 40-Tonner-LKW:„Eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Wendemöglichkeiten für gewerblichen Lieferverkehr existiert nicht.“ Allerdings solle „nach Lösungsmöglichkeiten der Lieferverkehrsproblematik auf dem Firmengelände oder gepachteten Flächen gesucht werden“. Ob eine teilweise – temporäre oder aber gewichtsabhängige - Sperrung der Straße für Lkw, die dann auch andere gewerbliche Anlieger treffen würde, überhaupt rechtmäßig sei, ist für die Verwaltung fraglich.
  • Stichwort Arbeitszeit: „Die bauaufsichtliche genehmigte Nutzung des Betriebes fußt auf einer mit Bescheid vom 29.1.1969 erteilten Baugenehmigung (...).Zwar finden sich weder im Antrag noch im Genehmigungstext Hinweise auf die Betriebszeiten, die notwendige Stellungnahme des damals zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes in Solingen beinhaltet jedoch folgende Regelung:  ‚Da das benachbarte Gebiet vorwiegend Wohnzwecken dient, sind die folgenden Lautstärken an dem nächstgelegenen Wohnhaus einzuhalten: Tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 dB(A). Die Nachtzeit gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr‘.“

Da die damals festgelegten Immissionswerte nicht mehr der  aktuellen Sach- und Rechtslage entsprächen, ist aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung des betrieblichen Bestandsschutzes ein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig: "In diesem Verfahren werden maßgebliche Regelungen zu Immissionsschutz, Arbeitszeiten, Schichtarbeit und zum Lieferverkehr etc. ... geprüft und geregelt!“


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