Da der Städtebauliche Vertrag zum Designer Outlet Center in Lennep vom Rat der Stadt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten war, hatte die Verwaltung interessierten Bürger/innen wesentliche und insbesondere städtebaulich relevanten Inhalte des Vertrages in einer Vorlage öffentlich zugänglich gemacht, die am Donnerstag auch auf der Tagesordnung der Ratssitzung stand (Drucksache 15/2947). Demnach darf das Hersteller-Direktverkaufszentrum für Markenartikel (Designer Outlet Center) mit großflächigen und nicht großflächigen unselbständigen Verkaufsstätten als Bestandteil eines Einkaufszentrums mit einer Gesamtverkaufsfläche aller Einzelhandelsbetriebe von bis zu 20.000 m² entstehen. Hierbei werden sowohl die Verkaufsflächen und sonstigen Flächen als auch die einzelnen Sortimente bestimmt, wobei zur regelmäßigen Überprüfung und Einhaltung des Warenangebotes innerhalb des DOC Vereinbarungen die konzeptgetreue Umsetzung und Kontrolle regeln.
Ein zentraler Bestandteil des Vertrages sind auch Vereinbarungen und Verpflichtungen zu städtebaulichen und gestalterischen Fragen wie etwa dem Übergangsbereich an der Spielberggasse (Platz am Wassertor). Dieser ist Ergebnis der Zukunftswerkstatt und auf Grundlage eines Gestaltungsplanes anzulegen. Im Kontext des Stadt- und Regionalmarketings wird der Stadt Remscheid im Bereich des Platzes Am Wassertor und innerhalb des DOC ein Touristeninformationsbüro von ca. 30 m² zur Verfügung gestellt, in dem z.B. Informationsmaterial der Stadt ausgelegt wird und Personal der Stadt bzw. ihrer Partner für Fragen sowie beratend für den Stadttourismus zur Verfügung steht. Der Investor verpflichtet sich auch, ein 3D-Stadtmodell der Altstadt und des DOC zu erstellen und entsprechend dem Plankonzept der Zukunftswerkstatt auf der Platzfläche im Übergangsbereich zur Lenneper Altstadt ... zu positionieren und dauerhaft zu unterhalten, heißt es in der Vorlage weiter. Der Investor verpflichte sich, ca. 2.500 Stellplätze, davon ca. 2.300 innerhalb des Plangebiets, im Übrigen außerhalb des Plangebiets, bis zur Inbetriebnahme des DOC nachzuweisen. Er beabsichtige, sämtliche Stellplätze auf dem Kaufgrundbesitz sowie auf den Flächen gemäß anliegendem Lageplan für Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Stellplätze des DOC sollen außerhalb der Öffnungstage des DOC an maximal fünf Tagen im Kalenderjahr für einzelne Veranstaltungen in der Stadt (z.B. Röntgenlauf), soweit öffentlich-rechtlich zulässig, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.