Gut fortgebildete Lehrkräfte sind Garant für hohe Unterrichtsqualität, formulierte am 19. August die Pressestelle des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Auf ihrer Schuljahresauftaktpressekonferenz hatte Ministerin Sylvia Löhrmann die Pädagogen als eine tragende Säule guter Schule bezeichnet. Und damit das so bleibe, bilde das Land den Lehrernachwuchs einerseits auf einem fortgesetzt hohen Niveau aus und bilde andererseits diejenigen, die bereits im Dienst sind, weiter fort. Denn: Die Lehrerinnen und Lehrer sind uns wichtig! Doch nach dem zu urteilen, was in den vergangenen Wochen aus Remscheider Grundschulen nach draußen drang, haben junge Lehrerinnen und Lehrer zwar durchaus, wie von Löhrmann betont, so hervorragende Einstellungschancen wie lange nicht mehr. Doch um Grundschulen mit besonders hohem Anteil an Ausländer- und Migrantenkindern scheint der Berufsnachwuchs offenbar einen Bogen zu machen. Löhrmann machte zu den Personalproblemen in den Grundschulen im August die Bemerkung, in dieser Schulform hake es in einigen Regionen in diesem Jahr besonders. Und weiter: Um den vorübergehenden Engpass zu überbrücken, haben wir nicht nur die hohe Ausbildungskapazität des Landes erhalten, sondern folgende weitere Maßnahmen ergriffen:
- aus den bisher üblichen zwei großen Einstellungsterminen sind vier große Einstellungstermine geworden. Letztlich wird im Grunde fast täglich eingestellt.
- Wir ermöglichen vorübergehend die befristete Einstellung auch von Sekundarstufe II-Lehrkräften an den Grundschulen.
- Wir haben die Schulen gebeten, gezielt auf Kolleginnen und Kollegen, auch ehemalige, zuzugehen mit dem Ziel, einer vorzeitigen Rückkehr aus einer Beurlaubung, der Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung, eines freiwilligen späteren Eintritts in den Ruhestand und des Einsatzes von Pensionären für Vertretungsunterricht.
- Vertretungslehrkräfte erhalten künftig grundsätzlich am Schulhalbjahr orientierte Beschäftigungszeiträume, das bedeutet Planungssicherheit für Schulen und Lehrkräfte.
- Die Schulämter nutzen das Instrument der Abordnungen, um die Unterrichtsversorgung im Schulamtsbezirk flächendeckend sicherzustellen. Dies ist eine bei den Beschäftigten zuweilen unbeliebte Maßnahme, die wir aber zur Sicherung des Unterrichts vorübergehend ergreifen müssen.
Es fehlt an potenziellen Bewerberinnen und Bewerber für die befristeten Vertretungsfälle. Den Vertretungsunterricht müssen deshalb zumindest vorübergehend vermehrt Lehrkräfte erteilen, die nicht grundständig ausgebildet sind (zwei Fächer, abgeschlossene Examina); es reicht, wenn die Schulleitungen sie für geeignet hält.
Der Waterbölles hat bei der Remscheider Schulrätin Brigitte Dörpinghaus bezüglich unbesetzter Stellen an Remscheider Grundschulen nachgefragt. Diese leitete die Fragen (und ihre Antworten?) an das Schulministerium weiter. Von dort antwortete jetzt Jessica Eisenmann von der Pressestelle:
In den vergangenen Stellenbesetzungsverfahren konnten acht unbefristete Stellen für Lehrkräfte trotz wiederholter Ausschreibungen nicht besetzt werden. Vier dieser acht unbesetzten Stellen gehören dem sogenannten Vertretungspool für Grundschulen an. Für den Fall, dass Ausfälle von Lehrkräften schulintern nicht mehr kompensiert werden können, wurde ein schulübergreifender Vertretungspool von Lehrkräften eingerichtet.
Derzeit befinden sich drei unbefristete Stellen für Lehrkräfte erneut im Stellenausschreibungsverfahren, das aller Voraussicht nach Anfang Februar 2017 abgeschlossen sein wird. Eine Prognose, ob die Schulleitungen weitere Stellenzuweisungen für das kommende Schulhalbjahr erhalten werden und wie diese besetzt werden können, ist noch nicht möglich. Hier ist der Ausgang des laufenden Ausschreibungsverfahrens abzuwarten. Erst daran anschließend können die Berechnungen der Einstellungskontingente auf die verschiedenen Schulformen und die Verteilung auf die einzelnen Schulen erfolgen.
Im Übrigen widerspricht Jessica Eisenmann der Vermutung des Waterbölles, besondere Personalbedarfe würden sich durch beliebte oder unbeliebte Schulen ergeben, sondern vielmehr durch die Anzahl der Pensionierungen, Langzeiterkrankungen oder Berufsverbote bei Schwangerschaft. In Remscheid sei für aktuell neun Lehrkräfte ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden. Zwei dieser neun Lehrerstellen hätten bisher mit geeigneten Vertretungslehrkräften abgedeckt werden können. Und: Das Schulamt Remscheid hat durch Abordnungen von Lehrkräften für eine gleichmäßige Besetzung an allen Remscheider Grundschulen gesorgt.
Befristete Verträge werden auch mit Studenten abgeschlossen. Wie viele das momentan sind, bleibt leider unklar. Zitat: Die Anzahl der Studenten, die während ihres Studiums an Remscheider Grundschulen tätig ist, kann systemtechnisch aus unserem Personalinformationssystem nicht gefiltert werden. Hierzu müssten vom Schulamt in jedem Einzelfall die Personalakten gezogen werden. Dieser Aufwand ist gegenwärtig nicht zu leisten. Befristete Arbeitsverträge werden individuell geschlossen. In der Regel werden sie geschlossen, um eine ausfallende Lehrkraft (z. B. Mutterschutz, langfristige Erkrankung, etc.) zu vertreten. Der Umfang hängt also davon ab, mit wie vielen Stunden die zu vertretende Lehrkraft ausfällt. Zudem ist es möglich, mehrere Vertretungslehrkräfte für eine ausfallende Lehrkraft einzustellen, so dass sehr individuelle Unterrichtsstunden im Arbeitsvertrag vereinbart werden können. Über die Einstellung von Vertretungslehrkräften entscheidet die jeweilige Schule nach den Grundsätzen der Bestenauslese selbst.
Die Beschulung von Seiteneinsteigern erfordert zusätzliches Personal. Bei den so genannten Seiteneinsteigern handelt es sich um Kinder, die ohne deutsche Sprachkenntnisse in die Schulen kommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Flüchtlingskinder, sondern auch um Kinder aus dem europäischen Umland. Jessica Eisenmann: Grundsätzlich entsteht die Schulpflicht für Flüchtlingskinder, sobald die Kinder bzw. Jugendlichen aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen auf die Gemeinden verteilt und einer Gemeinde zugewiesen werden. Die kommunalen Integrationszentren sprechen für die Kinder und Jugendlichen eine so genannte Schulformempfehlung aus, indem mit den Eltern und Kindern Aufnahmegespräche geführt werden. Die unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämter) weisen die Kinder und Jugendlichen an Hand der entsprechenden Schulform einer Schule der Gemeinde zu. Alle Grundschulen in Remscheid beschulen Seiteneinsteigerkinder aus ihrem Wohnumfeld. Diese Kinder erhalten an der Schule jeden Tag mindestens zwei Stunden besondere Deutsch- und Teilhabeförderung in Fördergruppen. Darüber hinaus besuchen sie den Unterricht der für sie altersmäßig zuständigen Regelklassen.
In Remscheid kann nach Auskunft des Ministeriums für jedes schulpflichtige Seiteneinsteigerkind ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit werden an den Remscheider Grundschulen 219 Seiteneinsteiger beschult (Stand: 1. November 2016). Alle Schulen hätten nach Bedarf so genannte Integrationsstellen für diese Förderung erhalten und meist von Lehrkräften übernommen, die auf die Deutschförderung von Kindern mit Migrationshintergrund spezialisiert seien. Hinzu kämen Lehrkräfte mit einer speziellen Ausbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache. An den Remscheider Grundschulen gibt es derzeit insgesamt 18 Integrationsstellen. 14 davon sind im Grundbedarf der Schulen eingerechnet, vier zusätzliche stehen für die speziell ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung. Davon konnten zwei Stellen in den Stellenausschreibungsverfahren nicht besetzt werden.
Zur heutigen Sitzung des Schulausschusses hat die Fraktion der Linken ein weiteres Problem aus dem Bereich der Grundschulen aufgegriffen. Sie möchte von der Verwaltung wissen, ob mit dem steigenden Bedarf an Grundschulplätzen auch der Bedarf an OGS-Plätzen steige und, wenn ja, wie die Verwaltung diesem Bedarf gerecht werden wolle.