Es mutet merkwürdig an, dass nach der Eile, die zur Verabschiedung des Satzungsbeschlusses Ende letzten Jahres führte, Monat um Monat ins Land ging, ohne dass dieser ortsüblich im Amtsblatt veröffentlicht wurde, kommentierte Peter Lange am 25. März eine kritische Presseerklärung der Bürgerinitiative Lennep e.V. vom 22. März zu der bislang fehlende Bekanntmachung des DOC-Bebauungsplans Amtsblatt der Stadt Remscheid. Gestern nun ließ Lange dem Leserbrief in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssitzung mehrere Fragen zum Thema folgen. Sie wurden von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz beantwortet.
Nachfolgend die Fragen von Peter Lange samt Einleitung: Mit großer Eile wurde Ende 2016 der Satzungsbeschluss für den Rat vorbereitet und schließlich auch im Rat verabschiedet. Als Remscheider Bürger der sich schon etwas länger mit dem Thema DOC beschäftigt habe ich daraufhin eine schnelle Veröffentlichung im Amtsblatt erwartet. Zu meiner Überraschung ist diese bis heute nicht erfolgt, so das der Satzungbeschluss noch keine Rechtskraft erlangt hat. Dieser Sachverhalt wiederum schiebt das Ende der Klagefrist weit in das Jahr 2018 hinein. Trotzdem wird öffentlich behauptet, der Baubeginn des DOC werde Anfang 2018 erfolgen. Dies würde bedeuten das der Baubeginn zu einem Zeitpunkt erfolgt da der Satzungsbeschluss noch keine Bestandskraft erlangt hat. Die Aussage von Ihnen Herr Oberbürgermeister im Stadtentwicklungsausschuss, auf die von Frau Stamm geäußerten Zweifel an dem in der DOC Zeitung publizierten Baubeginn, " man solle sich überraschen lassen" spricht nicht für Transparenz. Wenn man nach dem Satzungsbeschluss sage und schreibe drei Monate verstreichen lässt ohne diesen ortsüblich zu veröffentlichen und diese Verzögerung nicht plausibel zeitnah erklärt schafft man damit unnötig Raum für Spekulationen.
1 Frage: Womit ist die Verzögerung bei der Veröffentlichung im Amtsblatt zu begründen?
2 Frage: Für welchen Termin ist die Veröffentlichung im Amtsblatt geplant, grobe Einschätzung reicht!
3 Frage: Ist geplant bereits vor Abschluss der Klagefrist mit dem Bau des DOC zu beginnen? Oder wird auf jeden Fall die Erlangung der Bestandskraft des Satzungsbeschlusses abgewartet?
Frage an die Fraktionen und Gruppen außer Pro NRW/Pro Deutschland deren Antwort ist nicht von Interesse)
4 Frage: Sind die Fraktionen und Ratsgruppen über die Gründe der Verzögerung informiert, interessieren sie sich nicht für dieses Thema, oder weshalb wird so wenig nachgefragt und nicht auf die notwendige Transparenz gedrungen die ja im Interesse aller liegen sollte, auch der grundsätzlichen Befürworter des DOC Projektes?
Oberbürgermeister Mast-Weisz dazu: Auf Grundlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 657 Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep des Rates der Stadt Remscheid am 13.12.2016 wurde seitens der Verwaltung mit Beginn des Jahres 2017 (nach allgemeiner Schließung der Dienststellen der Stadtverwaltung Remscheid über die Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel) an der Dokumentation und Erstellung der Antwortschreiben nebst zugehörigen Unterlagen der im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger (der Öffentlichkeit), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der kommunalen Körperschaften (Gemeinden/Kreise) gearbeitet. Die Unterrichtung der Betroffenen sollte vor Bekanntmachung des Bebauungsplans 657 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Remscheid durch die Verwaltung erfolgen.
Aufgrund der bekannten personellen Engpässen im Bereich des Fachdienstes 0.12 und des hohen logistischen Aufwandes aufgrund der Vielzahl der der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen des zuvor dargestellten Personen- / Körperschaftskreises, wurden diese Unterlagen im Laufe der 11. / 12 Kalenderwoche versandt. Die Verwaltung stellt derzeit die für die Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen / Schriftsätze zusammen. Eine Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Remscheid ist derzeit für Mitte / Ende April vorgesehen. Dazu Jens Peter Nettekoven (CDU), auch im Namen von SPD, FDP und W.i.R.: Die Schreiben an die Bürger im Vorfeld der Veröffentlichung findet unsere Zustimmung!
Den Baubeginn auf Grundlage einer erteilten Baugenehmigung bestimme alleine der Bauherr / Investor, so der OB weiter. Mit dem Tage der Erteilung der Baugenehmigung habe der Bauherr / Investor das Recht, innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens zu beginnen. Ob und wann aus Sicht des Bauherrn / Investors bei Vorliegen aller hierfür erforderlichen Rechtszustände und Genehmigungen mit dem Bau begonnen werde, liege ebenfalls ausschließlich in der Entscheidungshoheit des Bauherrn / Investors.