Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom heutigen Tage die Satzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 und die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans genehmigt, so dass die Satzung nun öffentlich bekannt gemacht werden kann. Mit der Bekanntmachung der Satzung in einer Sonderausgabe des Amtsblattes endet die seit Jahresbeginn bestehende Übergangswirtschaft. Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: Ich freue mich, dass wir grünes Licht für unseren Haushalt aus Düsseldorf erhalten haben. Der genehmigte Haushalt schafft Planungssicherheit und kann nun als Grundlage für die kommenden Haushalte dienen. Mit Augenmaß und Vernunft gilt es den gewonnen Handlungsspielraum zu nutzen. Dazu gehören die Planung, Erschließung und Vermarktung neuer Gewerbeflächen wie an der Borner Straße genauso wie der Neubau für das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung.
Regierungspräsidentin Anne Lütkes fasst die aktuelle Situation im Genehmigungsschreiben wie folgt zusammen: Die Stadt muss aufgrund der geringen Überschussplanung in den Jahren 2017 bis 2019 weiterhin größte Haushaltsdisziplin bei der Bewirtschaftung wahren und Veränderungen konsequent auch unterjährig begegnen. ( ) Die Stadt Remscheid hätte mit dem voraussichtlich ersten Haushaltsausgleich 2016 jedoch ein wesentliches Ziel des Stärkungspaktes zu zugleich der ordnungsmäßigen kommunalen Haushaltswirtschaft erreicht. Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2017 verbinde ich deshalb mit einer optimistischen Erwartung für die Zukunft.
Stadtkämmerer Sven Wiertz: Die Verwaltung nimmt die Hinweise der Bezirksregierung ernst. Die Zielsetzung bleibt der dauerhafte Haushaltsausgleich, so wie er 2016 das erste Mal seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erreicht wird. Das ist die Voraussetzung für einen sukzessiven Abbau der Altschuldenlast. Erstmals seit einem Vierteljahrhundert ist es zum Jahreswechsel 2016/2017 gelungen die Schuldenlast um 18 Mio. Euro zu senken. Ohne Zweifel ist auch erforderlich, die Bemühungen zum kommunalen Schuldenabbau bundesweit seitens des Bundes und der Länder zu unterstützen und zu fördern. Die Haushaltsgenehmigung ermöglicht Zukunftsinvestitionen, neben Gewerbegebieten, einem Schulneubau auch wirtschaftlich sinnvolle Investitionen. Dazu zählt beispielsweise die Schließung der Rathausrückseite mit einem Neubau, wie er in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Fa. DKC empfohlen wurde. Der Rat hatte sich dazu einstimmig in einem Grundsatzbeschluss ausgesprochen. Dem Rat kann nun in einer seiner nächsten Sitzungen die Durchführung des Projektes zur Entscheidung vorgelegt werden.