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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Mehr Geld für finanzschwache Kommunen

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Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt

Heute haben wir im Deutschen Bundestag eine umfangreiche Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet. Für mich ist der entscheidende Schritt, dass der Bund nunmehr stärker direkt den Kommunen helfen kann – ohne Umweg über die Länder. Damit wird die Gefahr verringert, dass die Bundesländer Gelder an die Kommunen nicht weitergeben, die seitens des Bundes eigentlich für kommunale Aufgaben bestimmt sind. „Klebrige Finger“ der Landesfinanzminister müssen die Kommunen zukünftig weniger befürchten.

Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausgleich zwischen den Bundesländern summiert sich im Jahr 2020 auf insgesamt rund zehn Milliarden Euro und wird in den Folgejahren voraussichtlich sogar noch steigen. Durch diese Neuverteilung wird allein NRW jährlich zusätzlich 1,43 Mrd. Euro erhalten, wovon auch unsere Bergischen Städte profitieren. Außerdem werden die Gelder für finanzschwache Kommunen aufgestockt, um diese bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Unsere Kommunen in NRW erhalten davon überproportionale Anteile.

Die SPD hatte noch in der letzten Verhandlungsrunde versucht, den Verteilungsschlüssel für die Mittelzuweisung auf die Länder zu Lasten NRW zu ändern. Offensichtlich war der Ärger groß, dass die relative Bevorzugung NRW  im Rahmen des neuen Konzeptes nun ausgerechnet einer neuen CDU-geführten Landesregierung zugute kommt. Diese Tricks haben unsere CDU-Haushaltspolitiker erfolgreich verhindert. Auch die schon beinahe hysterische Debatte, angezettelt von SPD, Grünen und Linken, zur angeblichen Privatisierung der Autobahnen war Teil des Plans, die große, kommunal- und NRW-freundliche Grundgesetzänderung noch zu verändern. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter zu gestalten, werden diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund übertragen. Dort wird eine Infrastrukturgesellschaft gegründet, die ab 2021 diese Aufgaben übernimmt.

Unsere Autobahnen werden dadurch nicht privatisiert. Die Privatisierungsschranke ist direkt im Grundgesetz verankert: „Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich“ (Art. 90, S.1 GG - neue Fassung).  Resultat dieser großen Reform ist, dass kein Land nach der Neuordnung finanziell schlechter gestellt wird, im Gegenteil. Stattdessen trägt der Bund nun noch mehr zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland bei.


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