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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Stadt plant auf vier Wegen ein Reitverbot

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Nach mehr als 40 Jahren löste im vergangenen November das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) das bisherige Landschaftsgesetz ab. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Regelungen zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald getroffen, wie die Verwaltung heute dem Ausdschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung darlegt. In dem neuen Gesetz ist das Reiten in § 58 neu geregelt. Aber in Kraft tritt die neue Reitregelung gemäß der Übergangsvorschrift (§ 83) erst zum 1. Januar 2018. Bisher war das Reiten im Wald nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Künftig ist das Reiten im Wald nun grundsätzlich (über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen auf privaten Straßen und Fahrwegen hinaus) auch auf privaten Straßen und Fahrwegen gestattet. „Fahrwege im Sinne des Gesetzes sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die so beschaffen sind, dass sie von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen befahren werden können. Es ist davon auszugehen, dass auf diesen Wegen die Gefahr von Trittschäden auch bei nassem Wetter gering ist und Nutzungskonflikte zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden aufgrund der Wegebreite im Regelfall ausgeschlossen sind. Insbesondere in Bereichen, wo derzeit gut ausgebaute Fahrwege und Reitwege parallel verlaufen, können Reit-wege künftig entfallen“, teilt die Verwaltung mit. Sollte es zu Nutzungskonflikten kommen, gebe es zwei Alternativen:

  • In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, kann die Stadt durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die gekennzeichneten Reitwege beschränken. Die Beschränkung ist im Amtsblatt bekannt zu geben.
  • Für einzelne, örtlich abgrenzbare Bereiche in der freien Landschaft und im Wald, in denen das Reiten gestattet ist, aber die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden besteht, kann die Stadt für bestimmte Wege Reitverbote festlegen. Diese Wege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen.

Nach einer fachlichen Prüfung hält die Verwaltung gegenwärtig flächenhafte Beschränkungen des Reitens nicht für erforderlich. Zwei seit längerem bestehende Reitverbote im Bereich nordwestlich Niederfeldbach und nördlich Hangberger Mühle bleiben allerdings erhalten. Weil auf einzelnen Waldwegen die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden bestehe, ist vorgesehen, auf folgenden vier Wegen zum 1. Januar 2018 ein Reitverbot zu erlassen:

  • Begräbniswald Kempkenholz
  • Wupperuferweg zur Schwebefähre Müngsten
  • Verbindungsweg zwischen Teufelsbach und Fichtenstraße
  • Uferrundweg um die Eschbachtalsperre

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