Die Fraktion der Linken hatte etwas läuten gehört und deshalb am 21. Juni bei der Verwaltung angefragt: Trifft es zu, dass alle Flüchtlinge in Unterkünften sich neuerdings täglich beim Hausmeister melden müssen? Wenn ja, warum? Was passiert, wenn jemand nicht vor Ort ist oder sich aus anderen Gründen nicht beim Hausmeister meldet? Zieht dies Repressionen nach sich und wenn ja, welche? Ungewöhnlich schnell schon zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag - liegt die Antwort vor. Ja, es stimmt, die Flüchtlinge müssen sich nunmehr täglich beim Hausmeister der Unterkunft melden, die ihnen zugewiesen wurde. Zitat aus der Mitteilungsvorlage der Verwaltung: Bislang bestand für alle volljährigen Flüchtlinge, die im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen, eine wöchentliche Meldepflicht in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften. In den letzten Monaten wurden jedoch wiederholt überwiegend bei männlichen Einzelpersonen erhebliche Fehltage festgestellt. Einige nutzen das System dahingehend aus, dass sie zwar einmal pro Woche in der Unterkunft ihre Anwesenheit durch Unterschrift dokumentierten, aber die übrigen Tage ganztägig abwesend, zum Teil auch unerlaubt erwerbstätig sind. Es bestehen daher erhebliche Zweifel, ob diese Personen überhaupt ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Remscheid haben. Aus diesen Gründen wurde ab 1. Juni die einmal wöchentliche in eine tägliche Meldepflicht geändert.
Die Maßnahme sei nach dem Aufenthalts- und Leistungsrecht zulässig, da sie geeignet, angemessen und verhältnismäßig sei, teilt die Verwaltung mit. § 60 (1) des Asylgesetzes sehe zwingend vor, dass Ausländer, die einer Gemeinde zugewiesen wurden, dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen müssen (Wohnsitzauflage) und gem. § 53 (3) während des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen sind. Insbesondere ergäben sich Schwierigkeiten im Hinblick auf unangemeldete Rückführungen, wenn Klienten regelmäßig nicht in der Unterkunft anzutreffen seien. Ferner ergäben sich aus unklaren Aufenthaltsverhältnisse wegen erheblicher Fehltage Zweifel an der Hilfebedürftigkeit.
Die Erfahrungen zeigen, dass die volljährigen Familienangehörigen keine Probleme damit haben, einmal täglich ihre Anwesenheit nachzuweisen. Probleme gibt es überwiegend nur mit Einzelpersonen. Dennoch ist aus Gründen der Gleichbehandlung die tägliche Meldepflicht von allen volljährigen Personen zu erbringen. Organisatorisch ist das Verfahren derzeit nur in den Übergangsheimen möglich. Für die in Wohnungen untergebrachten Flüchtlinge wird in Abstimmung mit der B.A.F. e. V. ein Konzept erarbeitet, so die Verwaltung. Sofern erhebliche Fehlzeiten pro Monat ohne die Wochenenden festgestellt wurden, können nach vorheriger Ermahnung und Hinweis auf Sanktionen leistungsrechtliche Konsequenzen wie kürzere Zahlungszeiträume oder die Umstellung auf Lebensmittelgutscheine entstehen. Wenn sich Personen mehr als zwei Wochen nicht mehr in der zugewiesenen Unterkunft aufhalten, erfolgt eine Abmeldung von Amts wegen nach unbekannt und damit auch die Einstellung der Hilfeleistung.
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