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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Änderung der Geschäftsordnung dauerte fast zwei Jahre

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„Geschäftsordnung des Rates braucht Auffrischungskur“, kommentierte der Waterbölles am 9. Oktober 2015. Aufgefallen war, dass die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Remscheid in Ziffer 9.7. nur solchen „Vertretern von Bild- und Tonmedien“ während der Sitzungen Ton- und Filmaufzeichnungen erlaubte, „die nach den Bestimmungen des Landesrundfunkgesetzes von der Landesrundfunkanstalt zugelassen sind“. Bis dahin hatte offenbar niemand die Geschäftsordnung mit der Wirklichkeit verglichen. Folglich war nicht aufgefallen, dass es schon seit 2002 (!) weder ein Landesrundfunkgesetz noch eine Landesrundfunkanstalt mehr gibt. Sie heißen jetzt „Landesmediengesetz“ und „Landesanstalt für Medien NRW“. Und sie sind zuständig u.a. für die Zulassung von privatem Rundfunk, nicht aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sollte es den Journalistinnen und Journalisten des WDR also einmal in den Sinn kommen, Bild- und Tonaufzeichnungen aus dem Rat der Stadt Remscheid machen zu wollen, müssten ihnen nach dieser Geschäftsordnung die Türen versperrt bleiben. Absurd.

Das rief nach einer Geschäftsordnung mit dem Ziel von mehr Transparenz und Partizipation in einem kommunalen Parlament. Doch damit hatten es Rat und Veraltung nicht eilig. Erst jetzt liegt der Entwurf einer Änderung der Ziffer 9.7. vor. Zitat: „„Pressevertreter, die beabsichtigen, während einer Sitzung Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen, haben dies dem Oberbürgermeister vor der Sitzung anzuzeigen. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Anwesenden hat der Oberbürgermeister zu Beginn der Sitzung auf diese Absicht hinzuweisen und zu fragen, ob es hiergegen Einwände gibt. Sollten Einzelne sich hiergegen verwehren, haben die Pressevertreter dafür Sorge zu tragen, dass von diesen Personen keine Bild- und Tonaufzeichnungen aufgenommen werden. Der Rat kann durch Beschluss das Anfertigen der Bild- und Tonaufzeichnungen untersagen. Die Benutzung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten durch andere als die in Satz 1 bezeichneten Personen ist grundsätzlich untersagt."

Im Haupt- und Finanzausschuss soll diese Änderung am 7. September auf der Tagesordnung stehen. Wird sie dort gut geheißen, kann der Rat der Stadt sie am 28. September – in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause und nach der Bundestagswahl – endgültig beschließen. Das wäre dann fast zwei Jahre nach dem Waterbölles-Kommentar, der auf die alte und zu Nonsens degenerierte Formulierung der Geschäftsordnung aufmerksam gemacht hatte.


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