Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum im Rahmen der Heimat- und Brauchtumspflege (z. B. Schützenveranstaltungen, Schützenfeste Umzüge, Kirmes) werden von der Stadt Auflagen und Gebühren erhoben. Dass die Gebühren für die kleineren Vereine in den Stadtteilen bei kleineren Straßenumzügen und Siedlungsfesten zuletzt um mehr als das Doppelte gestiegen sind, prolkematisierte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause Bezirksbürgermeister Otto Mähler. Er musste sich allerdings von Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke vorhalten lassen, dass der Rat der Stadt diese Gebühren selbst beschlossen habe. Dass auch bei diesen kleinen Veranstaltungen die Anforderungen sowie der Prüfumfang der Ordnungsbehörde gestiegen sei, stewht in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die der Rat am vergangenen Donnerstag zur Kenntnis nahm. Darin beantwortet die Verwaltung eine Anfrage der SPD..
Frage: Inwieweit sind die allgemeinen Kosten innerhalb der letzten zehn Jahre gestiegen?
Antwort: Soweit die Gebührenpflicht durch die Sondernutzungssatzung begründet wird (Container, Gerüste, Informations- und Werbestände, Außenbestuhlung, Plakatierungen usw.), sind die Gebühren von 2000 bis 2008 konstant geblieben. Zum 1.1.2009 ist auf der Basis des Konsolidierungsgutachtens der Firma Rödl & Partner eine Anpassung um zehn % erfolgt. Zum 01.01.2011 ist eine weitere Anpassung einzelner Gebührentatbestände um zehn % erfolgt, wobei gleichzeitig ein Sondertarif für die Außengastronomie (max. fünf Monate pro Jahr werden berechnet) eingeführt worden ist. Die Sondernutzungsgebühren sind seit 2011 nicht mehr erhöht worden.
Soweit die Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben werden (Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr) sind überwiegend Rahmengebühren bestimmt, wobei die in Remscheid erhobenen Gebührensätze bis auf die Einführung der Gebührentatbestände für die Umweltzone zum 1.12.2012 und die Erhöhung der Gebühren für die Innenstadtparkausweise zum 10.06.2013, seit dem 1.2.2006 nicht mehr erhöht worden sind. Die aktuelle Gebührenanpassung fand zum 1.7.2015 statt.
Im Rahmen dieser Gebührenanpassung wurde erstmals dem wesentlich erhöhten Prüfumfang bei der Genehmigung von Veranstaltungen Rechnung getragen, welcher sich nach den Ereignissen in Duisburg im Jahr 2011 ergeben hat.Die Verwaltungsgebühren orientieren sich an der Kategorisierung der jeweiligen Veranstaltung (Nennung der Grundgebühr in Euro):