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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Verkehrsbehörde gab fachkundigem Wuppertaler Recht

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Dem Beschwerdeausschuss blieb es gestern vorbehalten, den Reigen der Ausschusssitzungen vor der Sommerpause zu beenden. Er tat dies mit der Behandlung der Eingabe von Norbert Bernhardt, Bürger aus der Nachbarstadt Wuppertal. Der hatte sich in einem eng beschriebenen Brief auf mehr als drei Seiten mit den Verkehrsverhältnissen auf dem Markt (mit Elberfelder Straße oberhalb) beschäftigt und herausgefunden, dass es dort in der Frage von Fußgängerzone und „verkehrsberuhigtem Geschäftsbereich etwas durcheinander geht. Auch weil wohl teilweise die entsprechenden Verkehrsschilder fehlen. Abschließend verweist Bernhardt auf einen ähnlichen Fall in Wuppertal: „Vergleichbar mit dem Remscheider Markt ist die Wuppertaler Friedrichstraße. Nachdem sich die Fachverwaltung jahrelang gegen eine StVO-gemäße Umwidmung gesträubt hatte, wurde die ehemalige Fußgängerzone auf Druck der ... Straßenverkehrsbehörde in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo-20-Zonmre umgewandelt.“ Und er hoffe, dass dies in Remscheid nun reibungsloser vonstattengehe. Und siehe da: Es geht! Die Verwaltung reagierte auf seine Angabe prompt mit einer Mitteilungsvorlage. Zitat:

„Aufgrund der Eingabe eines Wuppertaler Bürgers wurde die Verkehrsregelung im Bereich Markt und Elberfelder Straße im Rahmen der Verkehrsbesprechung überprüft. Aktuell ist der beschriebene Bereich von der Blumenstraße aus als Bussonderspur (mit Zusatz „Taxen frei") ausgewiesen. Im weiteren Verlauf ist der Bereich als Fußgängerzone mit dem Zusatz "Linien- und Taxiverkehr frei" gekennzeichnet. Der Bereich vor den dortigen Taxihalteplätzen ist als sog. "verkehrsberuhigter Bereich" (VZ 325 StVO) ausgewiesen.

Baulich ist der gesamte Bereich so gestaltet, dass in Längsrichtung geschwindigkeitsfördernde Verkehrsflächen angelegt sind. Die „Fußgängerbereiche" sind baulich (durch eine doppelreihige Pflastersteine) von der „Fahrbahn" getrennt.

Der Bereich Markt hat eine erhebliche, verkehrstechnische Erschließungsfunktion. In der Zeit von montags bis freitags befahren täglich 1024 Fahrzeuge des ÖPNV (ohne Taxenverkehr) den beschriebenen Bereich; samstags (620 Fahrzeuge) und sonntags (553 Fahrzeuge) nimmt die Verkehrsbelastung ab, ist aber noch immer als bedeutsam zu bezeichnen.

Vor dem Hintergrund der verkehrstechnischen Erschließungsfunktion (der Fahrzeugverkehr nimmt keine „untergeordneten, unbedeutenden Rolle" ein) sowie der vorhandenen Trennung von „Gehweg" und „Fahrbahn" erfüllt der Bereich Markt nicht die Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich nach VZ 325 StVO. Ebenfalls ist die Ausweisung einer Fußgängerzone unzweckmäßig, da die geforderte Schrittgeschwindigkeit von Fahrzeugen kaum eingehalten werden kann. Aufgrund dessen wird der Bereich Markt als sog. „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" nach § 45 Abs. 1d StVO mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h ausgewiesen. Ergänzend wird die Beschilderung des fußläufigen Teils der Alleestraße bzw. der Alten Bismarckstraße angepasst, um den Fußgänger auf die geänderte Verkehrsführung aufmerksam zu machen.“


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