
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 25. September hat Gabriele Kemper-Heibutzki berichtet, dass am Parkhaus Altstadt Lennep nach Aussage von Bürgern oftmals der Hinweis besetzt erscheine und damit ein Einfahren in das Parkhaus nicht möglich sei, obwohl noch freie Stellplätze vorhanden seien. Das bedürfe der Aufklärung. Dafür sorgt jetzt ein Schreiben der Park Service Remscheid GmbH, der zur Sitzung der BV Lennep am 15. Januar vorliegt. Danach hat alles seine Ordnung, auch wenn es manchmal n icht danach aussieht. Die Erklärung im Wortlaut: Das Parkhaus Altstadt Lennep" bietet insgesamt 120 Einstellplätze. 50 hiervon befinden sich im Eigentum der GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid. Diese befinden sich auf den Ebenen -2 und -3 und sind dort durch Schilder gekennzeichnet. Die verbleibenden 70 Stellplätze werden durch die Parkservice Remscheid GmbH bewirtschaftet und stehen sowohl für Dauerparker (mit festem Mietvertrag) als auch für Kurzparker zur Verfügung. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche monatliche Anzahl der Dauerparker bei 70, womit die Kapazität des Parkhauses rein rechnerisch ausgeschöpft ist. Bei den Dauerparkern handelt es sich zum überwiegenden Teil um Anwohner aus dem Wohnumfeld des Parkhauses, die zum Teil an Wochentagen tagsüber den angemieteten Stellplatz nicht belegen. Ein geringer Teil der Dauerparker besteht aus Einpendlern, welche wiederum den Stellplatz überwiegend an Wochentagen, bevorzugt während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeiten, nutzen.
Unterstellt man bei den beiden Kundengruppen eine gewisse Schnittmenge der gleichzeitigen Nutzung, so lässt sich hieraus ableiten, dass die Belegung mit allen 70 Dauerparkern zur gleichen Zeit nahezu ausgeschlossen ist. Diesem Umstand trägt die PSR dadurch Rechnung, dass im Hintergrundsystem der Parktechnik für das Parkhaus Altstadt Lennep" eine bestimmte Anzahl an freien Stellplätzen für Kurzparker eingerichtet ist. Sollte diese Anzahl vor Ort erreicht sein, z.B. bei Veranstaltungen in der Klosterkirche, wird das Parkhaus als besetzt ausgewiesen, selbst wenn aus den zuvor genannten Gründen noch freie Stellplätze vorhanden sind.