
Die Verwaltung
schickt den Bebauungsplan Nr. 659 - Gebiet südlich Hackenberger Straße
(Erweiterung Sportanlage Hackenberg) auf den Weg durch die Instanzen
angefangen mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3, Absatz 1, des Baugesetzbuches (BauGB)
in Form einer Bürgerversammlung und eines Planaushangs. Beide Punkte stehen in
diesem Monat auf den Tagesordnungen der Bezirksvertretung Lennep (15.1.), des
Bauausschusses (21.1.), des Haupt- und Finanzausschusses (23.1.) und des
Sportausschusses (30.1. / zur Kenntnisnahme).
Zitat aus der
Beschlussvorlage: Zur Realisierung des geplanten
Designer Outlet Centers in RS-Lennep ist die Verlagerung der derzeit im Bereich
des Röntgen-Stadions befindlichen Sportflächen erforderlich. Als neuer Standort
ist nach entsprechendem Ausbau die bestehende Sportanlage Hackenberg als
Zentrum schulischer und vereinsgebundener Sportaktivitäten in Lennep vorgesehen.
Der Standort wurde u.a. deshalb gewählt, weil der Flächennutzungsplan der Stadt
Remscheid das Plangebiet bereits als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Sportplatz bzw. Spielfläche darstellt und die bereits jetzt vorhandene
Sportinfrastruktur sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden kann. Eine von
der Stadt Remscheid im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan in
Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie bestätigt, dass die notwendigen
Verlagerungsmaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
realisierbar sind. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden alle öffentlichen
Belange insbesondere die Themenfelder Verkehr und Lärmimmission sowie die
Thematik der Entwässerung intensiv geprüft und potentielle Konflikte durch bestehende
Schutzansprüche durch Festsetzung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen gelöst.