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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Klarheit bei Eigenbeteiligung der Sportvereine

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„Neue Tennenplätze nur mit Vereinsbeteiligung“, berichtete der Waterbölles am vergangenen Dienstag. Die Eigenbeteiligung von Sportvereinen bei Umwandlungen von Tennenplätzen in Großspielfelder mit alternativen Belägen, z. B. Kunstrasen, soll in Remscheid auf Sportflächen, die sich im Eigentum der Stadt Remscheid befindet, als gängige Praxis festgeschrieben werden. So lautete der Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung zur Sitzung des Sportausschusses am 21. September. Doch vorgelegt wurde den Ausschussmitgliedern am Donnerstag im Rathaus Lüttringhausen als Tischvorlage eine überarbeitete Fassung. Begründung von Sportdezernent Thomas Neuhaus: Man habe den Beschluss mit dem zwischen Stadt und Sportbund Remscheid vereinbarten „Pakt für den Sport“ abgleichen müssen. Für den Ausschussvorsitzenden Markus Kötter kein Problem, Hauptsache, „nach langen Warten besteht nun endlich Klarheit!“ Und die sieht so aus:

  • Für die Ersatzsportflächen, die der Bau des D.O.C. in Remscheid-Lennep auslöst, werden von den betroffenen Sportvereinen keine Eigenbeteiligungen eingefordert.
  • Bei zukünftigen Umwandlungen der noch vorhandenen Tennenplätze  wird grundsätzlich  Eigenbeteiligung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der nutzenden Sportvereine verlangt.
  • Die Umwandlungen sollten unter dem Gesichtspunkt der optimalen Auslastung und Nutzung durch möglichst viele Sportarten und Sportvereine erfolgen. (neu gegenüber ursprünglicher Fassung)
  • Die Eigenbeteiligung muss mit jedem Sportverein nach Bedarfen der Sportart und Nutzungsanteil der Sportstätte einschließlich von Sonderwünschen rechtzeitig im Vorfeld der Baumaßnahme individuell vereinbart werden.
  • Sanierungsmaßnahmen werden gesondert betrachtet. Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird eine Eigenbeteiligung der Vereine ein Vorziehen der Sanierungsmaßnahmen unter dem Aspekt der Finanzierungsmöglichkeit bewirken. (neu gegenüber ursprünglicher Fassung)
  • Die Gespräche über diese Vereinbarungen erfolgen zwischen Verwaltung, Sportbund Remscheid und den betroffenen Sportvereinen.

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