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Tipps
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"Werbeanlagen sind notwendiger Bestandteil der Außendarstellung von Geschäften, Dienstleitungs- und Gastronomiebetrieben. Da sie aber über die Botschaft des einzelnen Unternehmens hinaus auf das ganze Gebäude, die Nachbargebäude und den Straßenraum wirken, ist hier besondere Sensibilität und Verantwortung gefragt. Man unterscheidet unmittelbar auf der Fassade montierte Flachwerbung, Ausleger, die im rechten Winkel zur Fassade angebracht werden sowie Fahnen und Schaufensteraufschriften. Werbeanlagen dieser Art prägen in vielen Innenstädten das Bild der Einkaufsstraßen. Sie werden von Passanten oft eher wahrgenommen als die Fassaden und Schaufenster. Auch beeinflussen Werbeanlagen den Charakter und die Attraktivität von Straßen und Plätzen. Zu viel, zu groß, zu bunt, das spricht nicht unbedingt für Qualität und stört das Bild der Innenstadt, auch immer wieder entlang der Alleestraße.
In den 1950er und -60er Jahren war die Werbung durch Schriftzüge geprägt, die häufig in Typografie und Farbe zum Leitbild des Unternehmens passten und einen Bezug zur Fassade hatten. Auch heute gilt: Werbeanlagen sind dann gelungen, wenn sie gut lesbar sind und sich gestalterisch in Gebäude und Umgebung einfügen. Fangen die ersten Geschäfte an, aufdringlicher zu werben, wirkt das häufig "ansteckend". Aus Sorge, nicht mehr wahrgenommen zu werden, ziehen die Nachbarn nach oder geben den Standort auf. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, wird der Straßenzug langfristig entwertet. Die Qualität der Läden sinkt ebenso wie die Höhe der erzielbaren Mieten. Leerstand kann die Folge sein. Ziel muss es sein, trotz der Fülle berechtigter Werbebotschaften darauf hinzuwirken, dass die Alleestraße in allen Teilen wieder zu einem zentralen Einkaufsbereich mit durchgehend angenehmer Einkaufs- und Aufenthaltsqualität wird.
Bei der Flachwerbung handelt es sich in der Regel um den Namensschriftzug, die wichtigste Werbebotschaft für ein Geschäft. Die Architektur der Nachkriegszeit lieferte mit den integrierten Kragplatten hierfür ideale Werbeträger. Der Schriftzug bestand in der Regel aus aufgesetzten farblich abgestimmten Einzelbuchstaben und wurde damit selbstverständlicher Bestandteil der Fassade.
Grundsätzlich können Schriftzüge auf flachen Kastenkörpern, auf transparenten Trägermaterialien oder als Einzelbuchstaben auf die Fassaden gebracht werden. Dabei fallen flächige Beschriftungen eher unangenehm auf als Schriftzüge aus Einzelbuchstaben und ohne Grundplatte. Das gilt vor allem für die Beschriftung von Kragplatten. Einzelbuchstaben lassen dagegen die Fassade durchscheinen und erhalten die Einheit von Erd- und Obergeschossen. Werbeanlagen sollten möglichst nicht mit wechselndem und bewegtem Licht, Lichtwerbung in grellen Farben und Wechselbildern arbeiten. Auch wenn sich die Kunden an den Namen orientieren, sollte Werbung unmittelbar auf der Fassade zugunsten des Gebäudecharakters zurückhaltend sein. Es ist darauf zu achten, dass Werbeanlagen nur am Geschäftsgebäude dort, wo die Leistung erbracht wird montiert werden. Auf zusätzliche Fremd- oder Produktwerbung sollte verzichtet werden."
(aus dem Entwurf des GESTALTUNGSHANDBUCHS FÜR EINZELHANDEL UND GASTRONOMIE, (c) stadtraum architektengruppe , Düsseldorf. Konzeption, Gestaltung und Bearbeitung Bernd Strey, Christopher Dierkes, Sylvia Winkel und Jens Hoppstädter. Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs wurde wird mit Mitteln aus der Städtebauförderung des Landes NRW unterstützt.)