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"Viele Baustellen in Lennep ohne Bauzeitenplan!"

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Mit einem ganzen Katalog von Fragen zur Planung des Designer Outlet Centers (DOC) hatte sich Peter Lange von der „Bürgerinitiative Lennep“ an die Bezirksvertretung Lennep gewandt. In der BV-Sitzung am Dienstag bildeten sie Punkt 3 „Fragestunde für Einwohner“ der Tagesordnung. Und nachdem Lange die Fragen Punkt für Punkt vorgelesen hatte, las Bezirksbürgermeister Markus Kötter in gleicher Reihenfolge vor, was ihm die Verwaltung aufgeschrieben hatte. Die vier Pressevertreter am Nebentisch sahen sich etwas ratlos an: Mitschreiben ließ sich das auf die Schnelle nicht, und in der Verwaltung war niemand auf die Idee gekommen, den für die öffentliche Sitzung bestimmten Text im Sinne von Bürgerfreundlichkeit durch den Kopierer zu jagen. Dank also an Sozialdezernent Thomas Neuhaus für die Vermittlung einer Mail vom gestrigen Tage, in der die Antwort der Verwaltung nachgereicht wurde. So kann der Waterbölles heute Fragen und Antworten dokumentieren:

Frage: Auf der Internetseite „doc‐remscheid.de“ wird der 02.01.2018 als Baubeginn für das DOC genannt. Rein juristisch ist der Investor durch die erteilte Baugenehmigung dazu berechtigt. Allerdings gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Remscheid und dem Investor, erst mit dem Bau zu beginnen, wenn Bestandskraft besteht.
Antwort: Auf der Internetseite ist der 02.01.2018 als voraussichtlicher Baubeginn auf Basis des Kenntnisstandes aus 2016 genannt. Eine Anpassung der Angaben wird zzt. vorbereitet.

Frage: Wird die Stadt Remscheid gegenüber dem Investor auf Einhaltung dieser Vereinbarung bestehen, sollte dieser vor Erreichen der Bestandskraft mit dem Bau beginnen?
Antwort: Es gibt keine Vereinbarung zwischen der Stadt Remscheid und dem Investor, mit dem Bau des DOC erst nach Bestandkraft des Bebauungsplanes 657 zu beginnen. Lediglich die Zahlung des Kaufpreises ist nach dem Kaufvertrag spätestens in diesem Zeitpunkt fällig. Wenn der Investor mit dem Bau des DOC vor Erreichen der Bestandskraft des Bebauungsplanes beginnen möchte, muss dazu die Zustimmung des Rates der Stadt vorliegen. Ob eine solche erfolgt, wird abhängig von den in diesem Zusammenhang mit dem Investor zu treffenden Vereinbarungen sein.

Frage: Für mich als Bürger verwunderlich, wie zurzeit die vielen Baustellen in Lennep ohne Bauzeitenplan koordiniert werden können. Warum wurde der Bauzeitenplan noch nicht veröffentlicht, obwohl es mittlerweile einen aus dem städtischen Haushalt bezahlten DOC-Projektkoordinator gibt?
Antwort: Der lt. städtebaulichem Vertrag mit dem Investor abzustimmende Bauzeitenplan soll eine zeitgleiche Fertigstellung von DOC und der dazu notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sicherstellen. Dabei sind insbesondere die verkehrlichen und erschließungstechnischen Belange im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde zu berücksichtigen. Die Abstimmung berührt damit nicht alleine die von der Stadt, sondern auch die von Investor durchzuführenden Baumaßnahmen. Insofern waren gemeinsam mit dem Investor die einzelnen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der v.g. Belange im Einzelnen zu betrachten und mit ihren jeweiligen Voraussetzungen und Abhängigkeiten in Detail einzuplanen. Derzeitig wird der zum 30.09.2017 zwischen Stadt und Investor abgestimmte Bauzeitenplan für eine Veröffentlichung vorbereitet. Im Übrigen: Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Projektkoordinator und der Veröffentlichung eines Bauzeitenplanes besteht nicht!

Frage: Werden die Mehrkosten für die „DOC-berücksichtigenden“ Baumaßnahmen auch vom Investor übernommen, wenn das DOC vor Gericht scheitert?
Antwort: Die von der Stadt Remscheid derzeit umgesetzten Maßnahmen dienen zum einen der Verbesserung der städtischen Infrastruktur (Kanal und Straße) und zum anderen der besseren Ausnutzbarkeit der städtischen Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 657. Diese Maßnahmen sind daher auch ohne ein späteres DOC sinnvoll und für die Umsetzung einer Bebauung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 657 notwendig. Im Bereich der Straßeninfrastruktur werden derzeit im Wesentlichen Maßnahmen durchgeführt, die dem Umbau der Kreuzung Ringstraße/Rader Str. dienen bzw. diese vorbereiten. Der Umbau der Kreuzung war auch ohne den Bau des DOC vorgesehen. Die Durchführung von Teilmaßnahmen des Straßenbaus im Bereich der Ringstraße zwischen Hackenberger Str. und Schwelmer Str. steht in Zusammenhang mit der hier geplanten Kanalbaumaßnahme.

Frage: Wird die KGS Am Stadion vor Erreichen der Bestandskraft abgerissen?
Antwort: Der Abriss der KGS Am Stadion vor Erreichen der Bestandskraft des Bebauungsplans ist zurzeit nicht vorgesehen, kann aus heutiger Sicht aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Frage: Sind weitere Baumfällungen vor Erreichen der Bestandskraft geplant?
Antwort: Neben den bislang in der Bezirksvertretung beschlossenen oder heute zum Beschluss vorgelegten Baumfällungen sind für die Straßeninfrastruktur noch Baumfällungen im Bereich der geplanten Aufweitung der Ringstraße zwischen Röntgenstraße und Rader Straße erforderlich. Da für die notwendigen Baumfällungen nur ein Zeitfenster zwischen November und Februar zur Verfügung steht, sind weitere Baumfällungen in diesem Bereich zum Erhalt der Handlungsfähigkeit auch vor Erreichen der Eintritt der Bestandskraft nicht auszuschließen.

Frage: Wird der Ausbau der Kreuzung Wupperstraße / Am Stadion vor Erreichen der Bestandskraft durchgeführt? Wird der Ausbau der Straße Am Stadion vor Erreichen der Bestandskraft durchgeführt?
Antwort: Über den Ausbau des Straßenumrings (Am Stadion/Spielberggasse/Mühlenstraße) wurde mit dem Investor ein Ausbauvertrag abgeschlossen. Die Durchführung des Straßenausbaus ist hierbei nicht an die Bestandkraft des Bebauungsplanes Nr. 657 gebunden. Der Investor kann somit den Ausbau bereits vor der Bestandkraft des Bebauungsplanes beginnen. Im Zuge des Ausbaus des Straßenumrings wird der Kreuzungsbereich Am Stadion/Wupperstraße als erster Bauabschnitt ausgebaut.

 


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