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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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SPD sieht Südbezirk bei Wahl benachteiligt

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Der § 4 des Kommunalgesetzes für Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilt. Die Stadt Remscheid ist bei der Kommunalwahl in 26 Wahlbezirke unterteilt, wovon sich elf im Stadtbezirk Alt-Remscheid, fünf im Stadtbezirk Süd, sechs im Stadtbezirk Lennep und vier im Stadtbezirk Lüttringhausen befinden. Die Einteilung des Wahlgebietes erfolgt nach der Einwohnerzahl, dabei ist es zulässig, in einem Wahlbezirk bis zu 25 Prozent vom Durchschnitt nach unten und nach oben abzuweichen. Zielsetzung nach dem Gesetz ist es jedoch, diese Spannen möglichst gering zu halten, so dass je Wahlbezirk eine vergleichbare Zahl von Einwohnern erfasst ist.

Die Broschüre  „Remscheider Einwohner/innen am 30. September 2016“, die Stadt Remscheid am 30. November 2016 in der Reihe der „Informationen der Statistikstelle“ veröffentlichte, zeigt auf, dass die Die Abweichungen vom Durchschnitt noch innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegen. „Es besteht jedoch bereits jetzt ein offensichtlicher Widerspruch darin, dass der Stadtbezirk Süd trotz höherer Einwohnerzahl als Lennep, nur fünf Wahlkreise umfasst. Der Stadtbezirk Lennep besteht hingegen aus sechs Wahlkreisen“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Sven Wolf fest. Auch und gerade vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 30. November die Verwaltung um Antwort auf folgende Fragen gebeten: „Wann beabsichtigt die Verwaltung ihren Bericht zur Einteilung des Wahlgebietes nach § 4 des Kommunalwahlgesetzes dem Wahlausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen? Ist bereits abzusehen, dass es zu einer Neueinteilung des Wahlgebietes kommen muss? Ist aufgrund von Erkenntnisse aus den Wahlen zum Landtag Nordrhein-Westfalen und zum Deutschen Bundestag – bspw. nach Bürgeranregungen – beabsichtigt, die Standorte von Wahllokalen zu überprüfen bzw. zu verändern?“


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