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Stadt legt Bauzeitenplanung zum DOC vor

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Tabelle aus dem Bauzeitenplan zum DOC, den TBR-Chef Mic hael Zirngiebl heute im Haupt- und Finanzausschuss erläuterte.Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Die umfassende Bauzeitenplanung zum Designer Outlet Remscheid sowie die von der Stadt Remscheid durchzuführenden Straßen- und Kanalbaumaßnahmen wurden als verbindliche Grundlage bestätigt. Die Planung, die zwischen der Stadt Remscheid und dem Investor McArthurGlen in einem persönlichen Gespräch am 17. Oktober zwischen Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und dem Managing Director Development McArthurGlen, Gary Bond, abgestimmt wurde, dient als verbindliche Grundlage der weiteren Bearbeitung. „Der Weg für das Designer Outlet in Remscheid ist klar definiert. Wir hoffen, mit der Umsetzung zügig beginnen zu können“ sagt Remscheids Oberbürgermeister Mast-Weisz. Diese Umsetzung soll, unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, so schnell wie möglich beginnen. Der von allen Beteiligten angestrebte Zeitpunkt ist Frühjahr/Sommer 2018.

Nach Abschluss der noch notwendigen Ausführungsplanungen wird die Bauzeit für das Designer Outlet circa 30 Monate betragen. Mit der Eröffnung des Center rechnen Stadt und McArthurGlen Ende 2020. „Das Designer Outlet in Remscheid ist ein einmaliges und komplexes Bauprojekt, eine Bauzeit von 30 Monaten ist für ein Vorhaben dieser Komplexität normal. Mit der jetzt vorliegenden Grundlage haben wir, gemeinsam mit der Stadt, Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen und die nächsten Schritte klar definiert“, sagt Henning Balzer, Development Director Deutschland für McArthurGlen. „Mit der Eröffnung Ende 2020 haben wir nun ein für alle Projektpartner verlässliches Datum“, fügt Balzer hinzu.

Erfreulicherweise ist die von den Gegnern des Designer Outlet angekündigte große Klagewelle gegen den Bebauungsplan, die Baugenehmigungen und die Einziehung der Wupperstraße ausgeblieben. Insgesamt liegen derzeitig zwei Normenkontrollanträge und zwei Klagen gegen die Straßeneinziehung vor. Weiterhin haben fünf Kläger gegen die Baugenehmigungen geklagt. Gemeinsames Ziel von Stadt und Investor ist es nun, in diesen Verfahren schnell Entscheidungen und damit Rechtssicherheit für die Weiterführung des Projektes zu erhalten, damit der Baubeginn im Sommer 2018 sichergestellt werden kann.

Der Bauzeitenplan wird dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss des Rates der Stadt Remscheid in seiner heutigen Sitzung (19.10.2017) von Michael Zirngiebl, Betriebsleiter der Technischen Betriebe Remscheid, mündlich vorgestellt. Die Angaben in den jeweiligen Internetauftritten werden dann in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.

Waterbölles:

Obige Grafik ist keine moderne Kunst, sondern eine Tabelle aus dem Bauizeitenplan zum DOC, den TBR-Chef Michael Zirngiebl heute Nachmittag im Haupt- und Finanzausschuss erläuterte. Darin werden  die Baumaßnahmen zum DOC, zum Parkhaus und der gesamten Infrastruktur mit Straßen, Kanälen und sämtlichen Versorgungsleitungen in insgesamt 154 Einzelschritte zerlegt – „und danach wieder in der zeitlichen Reihenfolge zusammengesetzt“, so Zirngiebl. Bei Einhaltung der im Bauzeitenplan dargestellten Ausführungsfristen und des Ablaufplanes der Maßnahmen könne die zeitgleiche Fertigstellung des DOC/Parkhauses und der notwendigen Infrastruktur einschl. der Verlagerung des Feuerwehrgebäudes sowie der Grundschule sichergestellt werden. Allerdings bleibe der Baubeginn des DOC abhängig von der Bestandskraft der Baugenehmigung, darin bestehe Einigkeit zwischen der Stadt und dem Investor McArthurGlen. Vereinbart wurde ein monatliches Monitoring zum Bauzeitenplan ab Januar 2018.

Als „sehr angenehm“ bezeichnete Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz in der Sitzung das Gespräch mit Gary Bond und Henning Balzer. Einhellig stehe man „voll und ganz zum DOC-Projekt „trotz überflüssiger Kommentare aus der Nachbarstadt“ (Wuppertal). Stadt und Investor stimmen darin überein, dass der Bauzeitenplan fristgerecht bis zum 30.September gemeinsam abgestimmt wurde und daher das Rücktrittsrecht für die Vertragsparteien gemäß § 6 des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 657 nicht mehr besteht. Es gilt die verbindlich festgelegte Kostenübernahmeverpflichtung des Investors für die verkehrlichen Infrastruktur, die Umlegung von Gas-, Strom-, Telekommunikations-, Wasser- und öffentliche Kanalleitungen, und zwar unabhängig von dem Zeitpunkt der Baumaßnahme. Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 nennt der Bauzeitenplan als Termin für die Fertigstellung der notwendigen Infrastruktur und des DOC „bis Ende 2020“.

Als ca. 100 Seiten umfassende Präsentation soll der Bauzeitenplan am 9. November auch den Entwicklungsausschuss beschäftigen und damit über das Ratsinformationssystem der Stadt auch für die interessierte Bürgerschaft einsehbar werden.


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