Bei allen Angeboten, die Geflüchteten in Remscheid zur Verfügung stehen, muss die städtische Verwaltung darauf achten, dass allgemeingültige Qualitätsstandards eingehalten werden. Dazu gehört zu-nächst, dass an den Angeboten nur Personen beteiligt sind, die so-weit möglich ihre persönliche Integrität gegenüber dem Träger oder der Stadt unter Beweis gestellt haben. Im Regelfall erfolgt so ein Nachweis über die Einsicht in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das vor Aufnahme einer Tätigkeit vorgelegt werden muss.
Zudem erfolgen bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege persönliche Kennenlern- und Planungsgespräche, in denen die Verantwortlichen eine persönliche Beziehung zu jedem Freiwilligen aufbauen und die Eignung für spezielle Betätigungsfelder einstufen. Vielfach werden für die Auswahl der Ehrenamtlichen bzw. ihre Vermittlung in bestimmte Angebote auch weitere Qualifikationen (z. B. Jugendleiterschein) und vorhergehende Erfahrungen in bestimmten Bereichen (z. B. Lehre) berücksichtigt und abgefragt. Trotzdem sollten alle Angebote, in denen Ehrenamtliche beschäftigt sind, oder die sogar eigenständig von diesen angeboten werden, regelmäßig evaluiert und besprochen werden.
Besonders bei Sprachlern- und Sprachvertiefungsangeboten sollten im beiderseitigen Interesse von Lehrenden und Lernenden eindeutige Qualitätsstandards bei den Trägern festgelegt und die Sprachlehrer durch regelmäßige Austauschtreffen und passende Fortbildungsangebote bedarfsorientiert unterstützt bzw. weitergebildet werden.
Des Weiteren sollten alle ehrenamtlich engagierten Personen über die Grenzen ehrenamtlichen Engagements und mögliche Hilfsorgane informiert sein nur so ist zu gewährleisten, dass es nicht durch Selbstüberforderung bzw. Fehleinschätzung von Kompetenzen zu nachhaltig negativen Auswirkungen für Geflüchtete kommt.
(Seit der Ratssitzung vom 30. November 2017 ist das neue Ehrenamtskonzept für die Flüchtlingsarbeit der Stadt Remscheid beschlossene Sache. Der Waterbölles veröffentlicht es in einzelnen Kapiteln. Teil 5)