Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Am Mittwoch, 29. Januar, um 18 Uhr sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende zur Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes in den großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Die Stadt hatte das Dortmunder Büro Stadt + Handel mit der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Nach umfangreicher Bestandserhebung und Bearbeitung, die durch einen interdisziplinär besetzten Arbeitskreis begleitet wurde, liegt der Entwurf des Konzeptes jetzt vor. Am 10. Dezember beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, die Öffentlichkeit an der Aufstellung des Remscheider Einzelhandelskonzepts frühzeitig zu beteiligen. Das Einzelhandelskonzept zeigt den einzelhandelsbezogenen Entwicklungskorridor nebst Prioritäten für die nächsten fünf bis Jahre auf. Zugleich schafft das Einzelhandelskonzept mit der Ausweisung des Bereichs des geplanten Designer-Outlet-Centers (Röntgen-Stadion/Jahnplatz) als zentralen Versorgungsbereich eine der Voraussetzungen für ein rechtssicheres Bauleitplanverfahren zum DOC.
Die interessierte Öffentlichkeit kann die Planunterlagen auch
von Montag, 27. Januar, bis einschließlich Freitag, 14. Februar, im
Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften, Ludwigstr. 14,
42853 Remscheid, 2. Obergeschoss, während der üblichen Öffnungszeiten einsehen.
Die ausführliche Erläuterung des Konzeptes erfolgt zuvor im Rahmen der Bürgerveranstaltung.
Stellungnahmen zum Kommunalen Einzelhandelskonzept nimmt der Zentraldienst
Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften schriftlich auch per E-Mail
unter staedtebauentwicklung@remscheid.de-
entgegen.
Das Einzelhandelskonzept stellt ein informelles
Planungsinstrument dar. Ziel ist, dass das Konzept nach der
Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als städtebauliches Entwicklungskonzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen wird. Mit der
Aufstellung des Einzelhandelskonzepts soll der Entwicklung und Steuerung des
Einzelhandels in der Stadt Remscheid unter Berücksichtigung der zu erwartenden
demografischen Veränderungen und des Strukturwandels Rechnung getragen werden.
Unter Einbeziehung der Nahversorgung werden aktuelle Aussagen zur
Versorgungssituation und Empfehlungen zur Optimierung des
Einzelhandelsangebotes im gesamten Stadtgebiet getroffen. Zudem wird das
Konzept als Grundlage für eine rechtssichere kommunale Bauleitplanung benötigt.
In der Vergangenheit häuften sich die Fälle, in denen Investoren
beabsichtigten, außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zentrenrelevanten
Einzelhandel anzusiedeln, wodurch bestehende Versorgungszentren gefährdet
worden wären. Dies kann wirksam und dauerhaft nur durch Bauleitplanung
gesteuert werden. In diesem Zusammenhang gibt das Einzelhandelskonzept wichtige
Empfehlungen und dient als zentrale Abwägungsgrundlage gemäß den Vorgaben des
Baugesetzbuches. Von zentraler Bedeutung ist die erarbeitete ortsspezifische
Sortimentsliste zentrenrelevanter Sortimente für die Stadt Remscheid, die zur
Feinsteuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen benötigt wird. Wichtig ist
weiterhin die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche. Weiterer zentraler
Baustein ist die Identifizierung sogenannter Sonderstandorte im Stadtgebiet und
die damit zusammenhängenden Empfehlungen für den weiteren planerischen Umgang
mit diesen Flächen. Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes ist ferner ein
Bewertungs- und Prüfschema für geplante Einzelhandelsansiedlungen.