Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie PSD2) ist mit dem entsprechenden Gesetz vom 17. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt worden. Am 13. Januar 2018 ist die Regelung durch § 270a BGB in Kraft getreten. Danach ist die Vereinbarung von Entgelten für die Zahlung mit gängigen bargeldlosen Zahlungsmitteln unwirksam. Darunter fällt auch der Taxentarif in Remscheid, der an die neue Gesetzeslage angepasst werden muss. Der Taxentarif der Stadt Remscheid sieht in § 3 Abs. 4 einen Zuschlag in Höhe von 1,50 Euro bei bargeldloser Zahlung mit einer EC-Karte oder einer Kreditkarte vor. Die Erhebung eines solchen Zuschlags ist jedoch nicht mehr zulässig. Dazu die FDP-Ratsgruppe: Zwar dürfte die Erhebung der Zuschläge für das bargeldlose Bezahlen auch ohne Änderung der Verordnung unzulässig sein, da eine Verordnung der Stadt Remscheid nicht über einem Bundesgesetz steht. Dennoch sollte der Taxentarif nach Ansicht der FDP schnellstmöglich geändert werden, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Genau das will die FDP nun für die Sitzung des Rates am 22. Februar in die Wege leiten mit folgendem Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Vorschlag für die Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den von der Stadt Remscheid genehmigten Taxen (Taxentarif) unter Berücksichtigung der Unzulässigkeit von Zuschlägen für Zahlungen mit einer EC-Karte oder mit einer Kreditkarte zur Beschlussfassung vorzulegen. Waterbölles: Von diesem Bandwurmsatz mal angesehen eine gute Initiative.