Ist der Waldorfkindergarten an der Burger Straße durch Mobilfunkstrahlung belastet? Diese Frage hatte im Herbst vergangenen Jahren bei Mitarbeiter/innen des Kindergartens und Eltern der dort betreuten Kinder für Besorgnis Aufregung gesorgt. Gut also, dass die Verwaltung der damaligen Bitte von Elke Rühl (CDU) in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Süd am 18. Oktober nachgekommen ist zur jüngsten BV-Sitzung eine fachliche Einschätzung einer möglichen Gefährdung der Kindergartenkinder durch die Mobilfunkantennen-Anlage auf dem Nachbargrundstück abgegeben hat. Die Stellungnahme der städtischen Fachdienste Umwelt und Gesundheitswesen stützt sich auf Fachliteratur bzw. gesetzliche Grundlagen. Ergebnis: Die damaligen Bedenken wearen unbegründet. Zitat:Für Aufstellung, Betrieb und Einhaltung der Grenzwerte einer ortsfesten Mobilfunkanlage gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen. Zuständig für die behördliche Aufsicht ist die Bundesnetzagentur. Ein besonderes Anliegen der BNetzA ist die Herstellung von Transparenz und Sachlichkeit. Aus diesem Grund wurde das Portal EMF Monitoring der Bundesnetzagentur eingerichtet. Die gesetzlichen Grenzwerte werden am und im Kindergarten deutlich unterschritten. In zahlreichen nationalen und internationalen Studien konnten bei Einhaltung der aufgestellten Grenzwerte bislang keine gesundheitsschädlichen Wirkungen von hochfrequenten EM-Feldern, wie sie von Mobilfunk-Basisstationen emittiert werden, festgestellt werden.
Gesundheit und Mobilfunk:Zu Effekten von Mobilfunkfeldern liegt eine umfangreiche und belastbare Messdatenbasis vor. Hochfrequente EM-Felder werden aufgrund des sog. Skin-Effektes überwiegend in den äußeren Körperschichten absorbiert. Die bislang einzige wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung der Energieabsorption ist eine Erwärmung des Körpergewebes aufgrund der Rotation hauptsächlich von Wasserdipolen im elektromagnetischen Feld und der Erzeugung von Reibungswärme. (...)
Eine umfassende Übersicht über die deutsche und internationale Forschung bietet das EMF-Portal der RWTH-Aachen, in dessen Literaturdatenbank über 20.000 wissenschaftliche Arbeiten zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder erfasst sind. Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat im Jahr 2011 eine Gesamtbewertung der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkprogramms (DMF) veröffentlicht. Sie stellt darin fest: Die Ergebnisse des DMF zeigen, dass die ursprünglichen Befürchtungen über gesundheitliche Risiken nicht bestätigt werden konnten. Es haben sich durch die Forschungsergebnisse des DMF auch keine neuen Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen ergeben. In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien (ICNIRP 2009, WHO 2011) kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrundeliegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind. Nach Auffassung der SSK ist die Annahme einer höheren Empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Feldern des Mobilfunks wissenschaftlich nicht gerechtfertigt.
Physikalische Grundlagen und behördliche Aufsicht:"Die Sendeanlage Sendemast Burger Straße 85 befindet sich auf einem Mast in 25 m Höhe. Die Entfernung im horizontaler Richtung zur äußeren Grundstücksgrenze des Kindergartens beträgt ca. 40 m und zum Gebäude des Kindergartens ca. 79 m. Für diesen Standort hat die Bundesnetzagentur entsprechend den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) am 28.12.2012 eine Standortbescheinigung erteilt. In dieser Standortbescheinigung sind horizontale und vertikale Sicherheitsabstände zu der Sendeanlage festgelegt, außerhalb derer die im § 3 der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten sind. Der horizontale Sicherheitsabstand beträgt 13,1 m und der vertikale 3,09 m. Diese Sicherheitsabstände sind für den Kindergarten deutlich eingehalten. (...) Auch die geplante Erweiterung der Sendeanlage durch die Telekom wird nicht zu einer Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte führen."
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