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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Höhengleicher Überweg hat weiter Priorität

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„Breiter Überweg, kein kleiner Zebrastreifen“, zitierte der Waterbölles am 14. Dezember 2017 Baudezernent Peter Heinze. Er hatte gegenüber der Bezirksvertretung Alt-Remscheid den jetzigen Fußgängertunnel zwischen Ebertplatz und Ämterhaus für überholt hält und einer „überirdischen Lösung“ den Vorzug gegeben. Mit einem überarbeiteten Verkehrskonzept für den Friedrich-Ebert-Platz sei im Sommer 2018 zu rechnen, sagte er damals. Den Weg dazu will die Verwaltung nun mit einer Beschlussvorlage ebnen, die im März auf der Tagesordnung verschiedener Ausschüsse steht. Zitat: „Die im Rahmen des Wettbewerbs zur Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes eingereichten Entwürfe ... gestalten die Fußgängerquerung der Elberfelder Straße entsprechend der Wettbewerbsauslobung der Stadt Remscheid jeweils als höhengleichen Überweg. Bei der Konzipierung des Platzes wird folgerichtig davon ausgegangen, dass der bestehende Fußgängertunnel und die zuführenden Treppen und Rampen künftig entfallen sollen.“

Verwiesen wird in der Vorlage allerdings auch auf anderslautende Anfragen von SPD (zusätzliche Überführung/Brücke) CDU (Tunnelertüchtigung) und W.i.R. (nächtliche Tunnelschließung). Dazu heißt es, die Verwaltung sei gehalten, die verbindlichen Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Abschnitt 6.1.8.8-) einzuhalten. Im Übrigen würden die von den Parteien genannten Planungsalternativen einen „derzeit nicht zu beziffernden Bearbeitungsmehraufwand bedeuten. Dabei sei nicht zu erkennen, „ob nicht gegebenenfalls durch den Flächenbedarf einer der Planungsalternativen, bzw. bei der Planung einer höhengleichen Querung unter Beibehaltung des Tunnels eine Verschiebung des Busbahnhofs nach Süden und damit eine Neukonzipierung der gesamten Platzfläche erforderlich“ sein würde.

Und zum weiteren Vorgehen: „Die höhengleiche Fußgängerquerung der Elberfelder Straße ist prioritärer Gegenstand der Ausführungsplanung, der bestehende Tunnel wird für den Fußgängerverkehr geschlossen. Nur sofern sich dieses Ziel im Zuge der Ausführungsplanung als in hohem Maße konfliktträchtig oder undurchführbar erweisen sollte, werden die Beibehaltung des Fußgängertunnels und/oder die Errichtung einer Fußgängerbrücke quasi als Notmaßnahme in die Planung einbezogen. Um diese Planungsoptionen offenzuhalten, werden sie bei den vorgeschalteten Verkehrserhebungen und Modellrechnungen in geeigneter Weise als Alternativen berücksichtigt.“


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