Die im Rahmen des Wettbewerbs zur Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes eingereichten Entwürfe der Preisträger sehen als Fußgängerquerung der Elberfelder Straße am Ämterhaus einen höhengleichen Überweg vor. Folgerichtig geht die Verwaltung davon aus, dass der bestehende Fußgängertunnel (Angstraum) und die zuführenden Treppen und Rampen künftig entfallen sollen. Doch nach dem Wettbewerb wurden in der öffentlichen Diskussion auch andere Querungsvarianten diskutiert, die politische Anträge und Anfragen mündeten. In einer Beschlussvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid am Dienstag im Lindenhof waren sie alternativ aufgeführt:
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17. Oktober 2017 (beschlossen im Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 16.11.2017): Für die beiden Hauptwegbeziehungen zum Ämterhaus und zum Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium ist die Lage über die Elberfelder Straße für ggf. eine zusätzliche Überführung/Brücke für mobile BürgerInnen und SchülerInnen zu prüfen.
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.11.2017 (beraten in der BV 1 am 12. Dezember 2017): 1. Inwiefern kann der Fußgängertunnel am Friedrich-Ebert-Platz aus Sicht der Verwaltung im Sinne des Wohlfühlfaktors aufgewertet und im Sinne vor allem des subjektiven Sicherheitsempfindens ertüchtigt werden? Wie teuer wären diese Maßnahmen (Bitte um eine Kostenschätzung)? Welche Lösung wäre aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich sicherer für Fußgänger und Autofahrer: Die bisherige Tunnellösung oder eine weitere Fußgängerampel?
- Antrag der CDU-Fraktion vom 31.1.2018 (eingebracht in die BV 1 am 13.2.2018): Die Verwaltung wird beauftragt, den Tunnel am Friedrich-Ebert-Platz mit einem zerstörungsfreien Lichtkonzept sowie einer Videoüberwachung zu ertüchtigen.
- Antrag der Ratsgruppe der W.i.R. ohne Datum (eingebracht in die BV 1 am 13.2.2018): Prüfung, ob der das Ämterhaus mit dem Friedrich-Ebert-Platz verbindende Tunnel im Rahmen der Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes durch bauliche Veränderungen zweitweise (nachts) geschlossen werden kann. Dabei soll dargestellt werden, wie hoch der finanzielle Aufwand der Veränderung ist und ob die entstehende Schlüsselgewalt samt Pflegeverantwortung auf das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium übertragen werden kann.
Dazu gab die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab: Da ... die Verwaltung gehalten ist, die verbindlichen Vorgaben der RASt 06, Abschnitt 6.1.8.8 (s.o.) nicht zuletzt im Hinblick auf die Förderfähigkeit der Maßnahme einzuhalten, wird die folgende Vorgehensweise zur Beschlussfassung gestellt. Die höhengleiche Fußgängerquerung der Elberfelder Straße ist prioritärer Gegenstand der Ausführungsplanung, der bestehende Tunnel wird für den Fußgängerverkehr geschlossen. Nur sofern sich dieses Ziel im Zuge der Ausführungsplanung als in hohem Maße konfliktträchtig oder undurchführbar erweisen sollte, werden die Beibehaltung des Fußgängertunnels und/oder die Errichtung einer Fußgängerbrücke quasi als Notmaßnahme in die Planung einbezogen. Um diese Planungsoptionen offenzuhalten, werden sie bei den vorgeschalteten Verkehrserhebungen und Modellrechnungen in geeigneter Weise als Alternativen berücksichtigt.
Die Variante der Verwaltung hätte Bezirksbürgermeister Otto Mähler gerne als Beschluss der BV gesehen. Doch die stimmte mit Mehrheit für den Antrag der CDU und den Prüfauftrag der W.i.R. Möglich wurde das durch das Fehlen von drei BV-Mitgliedern der SPD. Merke: Bei Gorbatschow weiß man: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. In diesem Fall aber kann die Panne wieder behoben werden: Wenn die Planung im Rat der Stadt zur Abstimmung steht. Dann dürfte die SPD ihre Reihen wohl wieder fest geschlossen haben...