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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Seltsame Privataudienz für Beschwerdeführer

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Waterbölles-Kommentar

Ratsmitglieder sollten wissen, was in der „Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse“ steht, die sie sich selbst gegeben haben. Notfalls lässt sich darin per Internet nachschlagen: http://www.remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/ortsrecht/0.03_101_Geschaeftsordnung.pdf. Da steht unter Absatz 8.10: „Zuhörer dürfen sich an der Verhandlung nicht beteiligen.“ Und sie dürfen erst recht nicht gleich hinter den Ausschussmitgliedern und neben Mitarbeitern der Verwaltung Platz nehmen, als seien sie Sachverständige. Das geht indirekt aus Absatz 4.4. hervor: „Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse können an den nichtöffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilnehmen. Sie haben dabei in dem für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz zu nehmen.“

Natürlich kennen die Ausschussvorsitzenden die Geschäftsordnung. Wenn sie sich dennoch nicht daran halten, glauben sie offenbar: „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner“. Beides ist falsch. Anderen voran merken es die an den Sitzungen teilnehmenden Verwaltungsmitarbeiter. Und es macht ihnen sicherlich auch etwas aus. Denn eigentlich müssten sie den Sitzungsleiter auf die Geschäftsordnung hinweisen, gegen die er gerade verstößt, halten sich aber zurück, aus welchem Grund auch immer. Das macht verlegen, nehme ich an. Erst recht, wenn der „Gast“, dem das Wort erteilt wurde, die Gelegenheit zu massiven Vorwürfen gegen die Verwaltung nutzt.

So geschehen gestern im Bauausschuss unter Vorsitz des politischen Urgesteins Otto Mähler (SPD). Da durfte der Architekt Adolf Böker gegen eine geplante Wohnbebauung an der Königstraße wettern. Über die Pläne hatte der Waterbölles am 4. November 2016 berichtet: „Vier Mehrfamilienhäuser statt alter Fabrikhallen“. Zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit lagen die Pläne zum neuen Bebauungsplan 667 – Gebiet: nördlich Königstraße, südlich Stadtpark – vom 29. Mai bis 30. Juni im Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster an der Ludwigstraße 14 aus. Und wenn die Politik über die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft entschieden hat, wird ein weiteres Offenlegungsverfahren beginnen, zu dem die Bürger/innen dann Eingaben machen können. Fühlen sie sich auch danach noch nicht gebührend erhört, bleibt die „Einwohner-Fragestunde“ in einer Ratssitzung oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Es kann also alles seinen demokratischen Gang gehen, ohne dass jemandem (den man womöglich besser kennt als Otto Normalbürger) gleich ein persönliches Gastspiel in einer Ausschusssitzung gewährt werden muss. Denn sonst könnte der gesamte Ausschuss nebst Verwaltung leicht in den Verdacht des Klüngels geraten. Auch deshalb war es gut und richtig, dass Jörg Schubert, Leiter des Fachdienstes Bauen, Vermessung, Kataster und Untere Denkmalbehörde, auf das ordentliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes verwies, von dem die Mitarbeiter der Baubehörde nicht abzuweichen gedächten. Dass Architekten dazu neigten, Bebauungspläne, zum Beispiel bei der zulässigen Geschosshöhe, bis zur Schmerzgrenze auszureizen, sei ja nichts Neues, so Schubert. „Damit können wir umgehen!“

In diesem speziellen Fall ging es aber nicht um einen Architekten als Planer, sondern um einen als Anwohner. Und Anwohner, denen ihr Umfeld liebgeworden ist, wehren sich halt gerne gegen Neubauprojekte. Ob berechtigt oder nicht, spielt hier keine Rolle. Da fällt mir eine ganze Reihe von Beispielen aus der Vergangenheit ein. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass diese Fälle in einer öffentlichen Bauausschusssitzung mit den Beschwerdeführern erörtert worden wären.


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