Auch zur Anfrage der Grünen vom 23. April, die Sporthalle Hackenberg betreffend, liegen inzwischen die Antworten der Verwaltung vor.
Frage: Welche Einnahmen könnten durch eine Nutzung der Sporthalle als Mehrzweckhalle erzielt werden? Könnten durch potentielle Einnahmen die Kosten der Sanierung/des Umbaus gedeckt werden?
Antwort: Nur die Sporthalle West ist als Mehrzweckhalle für eine nichtsportliche Nutzung vorgesehen, wo spezielle Zeiten für eine Mehrzwecknutzung genutzt werden können. Auszug aus der Benutzungsordnung der Sporthalle West: Für eine einmalige Benutzung ist je angefangene Stunde der Veranstaltung ein Sachkostenbeitrag in Höhe von 1000 Euro, mindestens jedoch 500 Euro zu entrichten. Für zusätzliche Auf- und Abbauarbeiten werden je angefangene Stunde 25 Euro erhoben. Für zu erwartende übermäßige Verschmutzung kann eine Kaution bis zu 750 Euro zur Abdeckung der Reinigungskosten erhoben werden. In analoger Anwendung der Ordnung über die Mehrzwecknutzung der Sporthalle West könnte beispielweise für eine 6-stündige Veranstaltung 600 als Einnahme erzielt werden.
Frage: Wie viel Sportunterricht (Sportstunden) würde in der Zeit der Hallennutzung der Lenneper Karnevalsgesellschaft konkret ausfallen?
Antwort: Die GGS Hackenberg (GGS), die Hilda-Heinemann-Schule (HHS), die GHS Hackenberg (GHS) und die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) sind die Nutzer der Sporthalle Hackenberg. Jede Schule benutzt für ihren Unterricht ein unterschiedliches Zeitraster. Ebenso individuell erfolgt jährlich die Festlegung der beweglichen Ferientage durch die Schulen.
Auf der Basis der in 2017 und 2018 erfolgten Meldungen der genannten Schulen haben im von der LKG beanspruchten Zeitraum in 2017 125 Schulstunden und in 2018 90 Schulstunden stattgefunden. Eine seriöse Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Meldungen der Schulen für den Sportunterricht und der Festlegung der beweglichen Ferientage ist für die kommenden Jahre nicht möglich.