CDU Lennep will Pläne für Knusthöhe erörtern, titelte der Waterbölles am27. April. Mal sollte die Knusthöhe in Lennep Platz bieten für 193 Familien, mal war sie Teil des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts im Regierungsbezirk Düsseldorf. Doch im einen wie im anderen Fall ist das Neubaugebiet jahrelang über erste Planungen nicht hinausgekommen. Das wollte die Lenneper CDU offenbar ändern und forderte in der April-Sitzung der Bezirksvertretung Lennep die Verwaltung zu einem aktuellen Sachstandsbericht auf. Der liegt nun zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung sowie zur morgigen Sitzung der BV Lennep vor, allerdings ganz anders, als von der CDU erwartet. Denn dadurch erfahren die Kommunalpolitiker nun, dass die die Bezirksregierung Düsseldorf bereits am 5. Februar der Stadt schriftlich mitgeteilt hat, dass sie beabsichtigt, ein Wasserschutzgebiet festzusetzen, um die Gewässer im Einzugsgebiet der Herbringhauser Talsperre im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung soll das Grund- und Oberflächenwasser in dem geplanten Wasserschutzgebiet mittels einer vorläufigen Anordnung nach § 52 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geschützt werden. Dadurch sieht die Stadt Remscheid ihre vorhandenen wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten an der Knusthöhe eingeschränkt. Das will sie durch eine Stellungnahme zu verhindern suchen, die der Haupt- und Finanzausschuss bis zum 30. Juni beschließen müsste.
Die bisherige Wasserschutzgebietsverordnung für die Herbringhauser Talsperren vom 30.9.1974 (verbunden mit einer Teilaufhebung vom 30.12.1974) ist bereits seit dem 1. Juni 2015 außer Kraft. In dieser Verordnung war die Wohnbaufläche des Flächennutzungsplans im Bereich Ringstr./Knusthöhe (ca. 20,4 ha) weitgehend als Wasserschutzgebiet der Kategorie III festgesetzt bzw. hatte in einer Teilfläche im Südwesten keinen wasserrechtlichen Schutzstatus. Mit der nun vorgesehenen vorläufigen Anordnung soll nunmehr für den größten Teil des Bereiches eine Wasserschutzzone der Kategorie II, nur noch teilweise Kategorie III sowie im Süden/Südwesten (teilweise weiterhin) keine Schutzkategorie festgesetzt werden.
Im Entwurf der städtischen Stellungnahme gegen dieses Vorhaben der Bezirksregierung Plan wird die Aufrechterhaltung der wohnbaulicher Entwicklungsmöglichkeiten gemäß Flächennutzungsplan anregt: Die freie Wohnbaufläche Ringstr./Knusthöhe umfasst etwa 20 ha. Es handelt sich um die größte verbliebene Wohnbauflächenreserve der Stadt Remscheid, die stadtentwicklungspolitisch von besonderer Bedeutung ist. (...) Die Stadt Remscheid bittet darum, die wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Bereiches Ringstr./Knusthöhe ... weder durch neue Ver- und Gebote noch durch ökonomisch wirkende Verschlechterungen substanziell zu beeinträchtigen. Ein Wohngebiet ist - in Relation zu diversen anderen Nutzungen - eine vergleichsweise grund- und oberflächenwasserschonende Entwicklungsabsicht.
Zugleich verweist die Stadt in der beabsichtigten Stellungnahme auf die Tagung Mehr Wohnbauland am Rhein der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Mai, wonach alle Kommunen ihren Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs leisten müssen. Vorhandene Entwicklungspotenziale sollten daher auch unter dem Blickwinkel einer regionalplanerischen Bedarfsdeckung nicht mit unzumutbaren Auflagen belegt werden. Im Übrigen sei die Wohnbauflächendarstellung Ringstr./Knusthöhe auch durch den am 13. April in Kraft getretenen Regionalplan bestätigt worden. Die neuen wasserrechtlichen Festsetzungen wären nach Auffassung der Stadt Remscheid nur dann vertretbar, wenn diese auch fachlich zwingend erforderlich sind. Doch Schutzstatus, der noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Flächennutzungsplans am 23. Dezember 2010 galt, sei vom Grundsatz her auch weiterhin zielführend. Die von der Bezirksregierung vorgesehene überwiegende Festsetzung einer Schutzzone der Kategorie II für die freie Wohnbaufläche sei nicht nachvollziehbar. Es wäre auch ausreichend, vor den Durchlässen die Quellbereiche des Mittelsiepen und des Herbringhauser Baches südlich der Ringstraße der Wasserschutzzone II zuzuweisen. (...) Es muss sichergestellt sein, dass eine Wohngebietsentwicklung weiterhin technisch und marktfähig realisierbar ist. Dementsprechend wären klarere und umfassende Definitionen erforderlich, sowohl um unverhältnismäßige Kostenentwicklungen zu vermeiden als auch um den Wasserschutzbelangen gerecht werden zu können. ´, betont die Stadtverwaltung in ihrem Textentwurf.