Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Juni und des Rates am 5.Juli haben die Fraktionen und Gruppen von CDU, SPD, GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und W.i.R. den Antrag gestellt, die Verwaltung möge in den kommenden Haushalt die Mittel einplanen für die Weiterführung der schulbezogenen Sozialarbeit nach BuT auf dem bisherigen qualitativen und konzeptionellen Niveau bei Sicherstellung der bisherigen Personalausstattung für den Zeitraum der vom Land in Aussicht gestellten Verstetigung der Förderung der Bildungs- und Teilhabeberatung. Dabei sei zusätzlich zur bisherigen Arbeit sicherzustellen, dass die berechtigten Familien im Übergang zwischen der Grundschule und der Sek. I und zwischen Schule und Beruf ihre neuen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kennenlernen und darin unterstützt werden, die gesetzlichen Möglichkeiten des BuT im Sinne einer guten Bildung ihrer Kinder auch im Sekundarbereich zu nutzen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßig zum Schuljahresende in einer Übersicht darzulegen, welche konkreten Leistungen von den Schulsozialarbeitern nach BuT erbracht wurden. Die Kompensation begründe sich auf der Erhöhung der Vergnügungssteuer in den vergangenen Jahren.
Nachdem sich der Bund vor etlichen Jahren aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgezogen hat, gab es im Grunde jährlich erhebliche Unsicherheiten bei der Finanzierung der Maßnahmen. Trotz eines Streits zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Kostenträgerschaft, stellt das Land NRW jeweils einen finanziellen Anteil für die Leistung zur Verfügung. Es war aber nicht immer klar, ob diese Mittel einschließlich des kommunalen Anteils eingeplant werden können.
So entstand jedes Jahr im Herbst die schwierige Entscheidung an, ob und unter welchen Umständen die Schulsozialarbeit nach BuT weitergeführt werden kann. Jetzt hat das Ministerium angekündigt, den Landesanteil auch für die nächsten Jahre sicher zu stellen, heißt es in der Antragsbegründung. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus den schul- und jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen, den Trägern und der Stadtverwaltung gegründet mit dem Ziel, die schulbezogene Sozialarbeit nach BuT zu erhalten. Nach zahlreichen Sitzungen kommt diese Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die Weiterführung der Arbeit auf dem bisherigen Niveau aus mehreren Gründen unverzichtbar ist. Zum einen, weil sie Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien u. a. am Mittagessen, an Lernhilfen, an Klassenfahrten oder an Sport-, Kultur- oder Umweltbildungsangeboten ermöglicht. Zum anderen, weil Bildung bei den Jugendhilfeträgern ganzheitlich verstanden wird, und so für alle Kinder positive Entwicklungen gefördert werden können. In diesem Sinne leistet auch der erhöhte städtische Eigenanteil einen wesentlichen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen in Remscheid.
In einem inklusiven und nachhaltigen Prozess leiste die schulbezogene Sozialarbeit nach BuT einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, zur Verringerung von Bildungsarmut und eröffnet so Perspektiven. Die Zusammenarbeit der Träger sei deshalb zu fördern. Denn: So wird sichergestellt, dass die berechtigten Familien frühzeitig auch bei einem Schulwechsel die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kennenlernen, die sie auf dem weiteren Bildungsweg unterstützen und begleiten werden.