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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Kein Engpass bei Wohnungen für Flüchtlinge

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In diesem Jahr sind der Stadt Remscheid bis Ende Juli insgesamt 117 Flüchtlinge nach Remscheid zugewiesen worden.  „Grundsätzlich kann prognostiziert werden, dass sich die Zuweisungszahlen für das Jahr 2018 auf das Maß der Zuweisungen im Jahr 2017 (rund 250 Personen) einpendeln werden“, hat die Verwaltung dem Integrationsrat zu seiner Sitzung am 30. August mitgeteilt. In den sieben städtischen Übergangsheimen und in einer Wohnanlage sind derzeit 469 Flüchtlinge untergebracht, in separaten Wohnungen 509 (978). Dies ist aber nur ein Teil der in Remscheid lebenden Flüchtlinge. Aus der Vorlage des städtischen Fachdienstes Zuwanderung  für den Integrationsrat geht hervor, dass in Remscheid gegenwärtig 2.568 Flüchtlinge leben, und zwar

  • 1.595 Flüchtlinge mit Bleiberecht (humanitäre Aufenthalte)
  • 548 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und
  • 425 Flüchtlinge mit abgelehntem Asylverfahren (Duldung).

Personen, die als Asylberechtigte anerkannt  bzw. denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, sind grundsätzlich berechtigt, Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen. In diesem Jahr fand bis Ende Juli  ein Familiennachzug von insgesamt 39 Familienangehörigen nach Remscheid statt.

Sowohl für die Unterbringung der vom Land zugewiesenen Flüchtlinge als auch für die Flüchtlinge, die nach erfolgreichem Asylverfahren ein Bleiberecht erlangt haben und sich eine eigene Wohnung suchen müssen, stehen nach Auskunft der Verwaltung derzeit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Bleibeberechtigte Flüchtlinge, die Hilfe beim Übergang von einer städtischen Unterkunft in eine eigene Wohnung benötigen, erhalten diese nach wie vor durch ein engmaschiges Unterstützungsangebot einer Mitarbeiterin der GEWAG.

Seit Jahresbeginn leitete die Ausländerbehörde Remscheid 71 Rückführungsverfahren ein und vollzog 35 Abschiebungen vollzogen. Eingeleitet wurden ferner 16 Verfahren zur freiwilligen Ausreise. Aber: „Wie bereits in den vorherigen Sachstandberichten festgestellt, wird von der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise weiterhin zurückhaltend Gebrauch gemacht“, so die Verwaltung.


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