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Ausländerbehörde gewährt Bleiberecht häufiger

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„Langjährig Geduldete brauchen sicheren Status“, titelte der Waterbölles am, 2. Dezember 2017. Mit 28 Ja- und 21 Nein-Stimmen (davon (19 von der CDU-Fraktion)  hatte der Rat der Stadt am 30. November vergangenen Jahres die Verwaltung aufgefordert, „im Rahmen der geltenden Gesetze ihr vorhandenes Ermessen auszuüben, um den unsicheren Status langjährig geduldeter Menschen in ein Bleiberecht umzuwandeln“. Dabei sei vorauszusetzen, „dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe vorliegen“. Darauf hat die Verwaltung nun mit einer Mitteilungsvorlage reagiert. Sie liegt dem Integrationsrat zur Sitzung am 30- August und dem Rat der Stadt am 27. September vor. „Die Ausländerbehörde Remscheid gewährt Bleiberechte an (langjährig) geduldete Personen im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Ausübung des Ermessens“, heißt es darin. „In den vergangenen Jahren wurden geduldeten Personen von der Ausländerbehörde Remscheid nach abgelehntem Asylverfahren trotz bestehender Ausreiseverpflichtung aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt.“ Das betraf 2014 26 Personen, 2015 elf, 2016 13, 2017 35 und in diesem Jahr einschließlich Juli. Somit hat die Ausländerbehörde bereits im Jahr 2017 fast dreimal mehr Bleiberechte gewährt wurden, als in den Jahren 2015/16 und zur Hälfte des laufenden Jahres bereits mehr Aufenthaltserlaubnisse als im gesamten Vorjahr.

Derzeit leben in Remscheid  425 Flüchtlinge im Duldungsstatus. Davon werden 42 Personen seit fünf Jahre oder länger geduldet (9,8 Prozent). Es handelt sich hierbei um Personen, bei denen eine Rückführung in das Heimatland aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, aber auch (noch) nicht die Gewährung eines Bleiberechts. Bei vier  Personen liegen schwere Straftaten vor (Ausweisungsgründe), so dass die Gewährung eines Bleiberechts  nicht zu erwarten sei, so die Verwaltung. Bei 16 Personen sei die Identität ungeklärt ist bzw. seien sie ihrer Passpflicht nicht nachkommen. Zwei Personen berate man bezüglich einer freiwilligen Ausreise.

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