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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Wie steht es mit der Führungs- und der Sozialkompetenz?

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Zur Sitzung am kommenden Donnerstag hat die Verwaltung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auch über die neuen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Remscheid in Kenntnis gesetzt. „Die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erfordert von den Vorgesetzten Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Gewissenhaftigkeit“, heißt es da. Unabhängig von der Anlassbeurteilung sollen ab 1. Januar 2019 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abständen von drei Jahren beurteilt und mit Punkten bewertet werden. Anlässe für eine Beurteilung sind:

  • Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin / eines Beamten auf Lebenszeit
  • die vorgezogene planmäßige Anstellung einer Beamtin / eines Beamten
  • Eine beabsichtigte Beförderung
  • die beabsichtigte Zulassung zum Aufstieg
  • die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • die beabsichtigte unbefristete Weiterbeschäftigung.

Von Beurteilungen ausgenommen sind u. a. Beamtinnen und Beamte auf Probe, die eine laufbahnrechtliche Probezeit abzuleisten haben, und Wahlbeamt/innen. / Wahlbeamte. Ansonsten haben sich alle Vorgesetzte auch selbst einer Beurteilung zu stellen.

Im Beurteilungsbogen wird die Führungskompetenz wird wie folgt abgefragt:

  • Entwickelt und vereinbart stets konkrete Zielvorstellungen und versteht es stets qualifizierte Arbeitsergebnisse durch aufgaben- und situationsgerechten Einsatz von Steuerungs- und Kontrollmechanismen
  • sowie die sinnvolle Ordnung von Arbeitsabläufen zu fördern. Delegiert Aufgaben immer zweckmäßig unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Entwickelt und vereinbart Zielvorstellungen und ist in der Lage qualifizierte Arbeitsergebnisse durch aufgaben- und situationsgerechten Einsatz von Steuerungs- und Kontrollmechanismen sowie die sinnvolle Ordnung von Arbeitsabläufen zu fördern. Ist in der Lage, die Aufgaben unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur verteilen.
  • Entwickelt und vereinbart im Allgemeinen Zielvorstellungen und ist in der Regel in der Lage qualifizierte Arbeitsergebnisse durch aufgaben- und situationsgerechten Einsatz von Steuerungs- und Kontrollmechanismen sowie die sinnvolle Ordnung von Arbeitsabläufen zu fördern. Ist in der Lage, die Aufgaben unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur verteilen.
  • Besitzt auf Hinweis die Fähigkeit, Zielvorstellungen zu entwickeln und zu vereinbaren und, Steuerungs- und Kontrollmechanismen situations- und aufgabengerecht zur Förderung qualifizierter Arbeitsergebnisse einzusetzen sowie Arbeitsabläufe sinnvoll zu ordnen und die Aufgaben entsprechend der Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen.
  • Ist kaum in der Lage, Zielvorstellungen zu entwickeln und zu vereinbaren und, Steuerungs- und Kontrollmechanismen situations- und aufgabengerecht zur Förderung qualifizierter Arbeitsergebnisse einzusetzen sowie Arbeitsabläufe sinnvoll zu ordnen und die Aufgaben entsprechend der Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen.

Die Entschlusskraft als Vorgesetze/Vorgesetzter wie folgt abgestuft abgefragt:

  • Trifft stetig schnell klare, objektive und sichere Entscheidungen immer unter Berücksichtigung von für die Entscheidung wesentlichen Umständen. Alternativen werden stets erkannt und ausgewogen in die Entscheidung einbezogen.
  • Trifft oft schnell klare, objektive und sichere Entscheidungen. Berücksichtigt dabei die für die Entscheidung wesentlichen Umstände. Alternativen werden erkannt und in die Entscheidung einbezogen.
  • Ist in der Lage, Entscheidungen in angemessener Zeit zu treffen. Die nötige Objektivität ist dabei im Allgemeinen gewahrt. Berücksichtigt im Allgemeinen die wesentlichen Umstände. Alternativen werden teilweise nicht immer erkannt und entsprechend gewürdigt.
  • Entscheidungen werden nicht immer sicher und in angemessener Zeit unter Berücksichtigung aller notwendigen Umstände getroffen. Verliert manchmal die Objektivität. Ist mit Rückversicherung in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Alternativen werden des Öfteren nicht erkannt.
  • Entscheidungen werden kaum sicher und in angemessener Zeit unter Berücksichtigung aller notwendigen Umstände getroffen. Verliert des Öfteren die Objektivität und ist ohne weitere Rückversicherung überwiegend nicht in der Lage, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Alternativen werden häufig nicht erkannt.
"Wie steht es mit der Führungs- und der Sozialkompetenz?" vollständig lesen

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