Auf Beschluss des Rates der Stadt vom vergangenen Donnerstag werden die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
Die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 640 v. H.
die Gewerbesteuer auf 490 v. H.
Für das Haushaltsjahr 2020 werden die Steuersätze wie folgt festgesetzt:
Die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 620 v. H.
die Gewerbesteuer auf 490 v. H.
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.