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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Terror bei Fest im Freien eher unwahrscheinlich

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Um die Sicherung von öffentlichen Wegen und  Plätzen bei Veranstaltungen geht es im Dezember in mehreren Sitzungen politischer Gremien (Ausschüsse und Bezirksvertretungen). Die endgültige Beschlussfassung soll in der Ratssitzung am 7. Februar 2019 erfolgen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, Großveranstaltungen mit einer hohen Personendichte (z. B. Rosenmontagszug sowie Sommer-und Winzerfest in Lennep) „in dem durch eine individuelle Risikobeurteilung erforderlichen Umfang unter Einsatz von Fahrzeugen als Zufahrtssperren“ zu sichern, und zwar möglichst durch Fahrzeuge des Veranstalters, sofern geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen und deren Einsatz möglich und zumutbar ist. Andernfalls soll die Stadt Remscheid die Sicherung durch den Einsatz von Fahrzeugen beauftragter Unternehmen übernehmen.

Hierfür sieht der Doppelhaushalt 2019/2020 insgesamt 30.000 € vor. Dauerhafte und anlassunabhängige Sicherungsmaßnahmen für die Fußgängerzone der Alleestraße, den Theodor-Heuss-Platz, die Lenneper Altstadt, die Alte Bismarckstraße, die Robert-Schumacher-Straße, die Gertenbachstraße, die Hindenburgstraße  und den Remscheider Schützenplatz hat die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag nicht vorgesehen, da zum Teil auch gar nicht möglich. Im Übrigen biete keine Maßnahme, welche die Stadt Remscheid zum Schutz vor terroristischen Anschlägen ergreife, einen absoluten Schutz bietet: „Ein Restrisiko im täglichen Leben oder bei der Durchführung von Veranstaltungen ist immer gegeben. (...) “

Durch stärkere Sicherungsmaßnahmen würde sich zwar die Sicherheit der Fußgänger erhöhen, gleichzeitig würde aber der bisherige Liefer- und Ladeverkehr für die Geschäfte erheblich verändert und erschwert werden. „Aus Gründen der Praktikabilität und im Hinblick auf die hohen Kosten von hydraulischen Pollern ist diese dauerhafte Sicherung der Fußgängerzone nicht zu empfehlen“, so die Verwaltung. „Die Wahrscheinlichkeit, im Rahmen einer Veranstaltung Opfer eines Terroranschlages zu werden, ist – nach objektiver Einschätzung – verschwindend gering und zählt somit zu den (bei der Betrachtung von Maßnahmen bei Veranstaltungen unter Anwendung einer Risikomatrix) zu vernachlässigenden, „akzeptablen“ Risiken.“


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