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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Gutachter: Verträglichkeit des DOC sollte vertraglich abgesichert werden

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„Die landesplanerische Einordnung ergab, dass das (...) geplante Vorhaben im zukünftigen zentralen Versorgungsbereich „Stadtbezirkszentrum mit besonderem Versorgungsbedarf (DOC) Remscheid-Lennep" (...) hinsichtlich Art, Lage und Umfang i. d. R. als verträglich gemäß der Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel - zu werten ist, (...) dass in den zu prüfenden Dimensionierungen der Verkaufsflächen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO resultieren und somit das Beeinträchtigungsverbot (Ziel 3 LEP NRW (...)) erfüllt ist“, beginnt die dreiseitige „Schlussbewertung“ von Dipl.-Ing. Marc Föhrer Dipl.-Geogr. Stefan Leister aus Dortmund in ihrer „städtebaulichen und raumordnerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Designer Outlet Centrums in der Stadt Remscheid“ vom 3. Februar, das jetzt den Ratsfraktionen vorliegt. Zitat:

„In der Bewertung des Vorhabens wird deutlich: Durch das Vorhaben resultieren keine negativen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum. Auch resultieren keine negativen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung, da

  • aufgrund der geringen Verkaufsflächenplanung im periodischen Bedarfsbereich im DOC mehr als unwesentliche Auswirkungen auf das Nahversorgungsnetz im Untersuchungsraum nicht zu erwarten sind,
  • zum anderen im Hinblick auf den aperiodischen Bedarfsbereich durch das Vorhaben negative Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche nicht resultieren (s.o.). Da die vorhabenrelevanten aperiodisch nachgefragten Sortimente gleichermaßen ganz überwiegend in den zentralen Versorgungsbereichen angeboten werden (s.o.) wird die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den Kommunen des Untersuchungsraumes auch in diesem Segment nicht negativ tangiert.

Das Vorhaben stellt sich als kongruent zu den Zielen des sich im Entwurf vorliegenden Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Remscheid dar, da das Vorhaben einen wichtigen Baustein des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtbezirkszentrum mit besonderer Versorgungsfunktion (DOC) Remscheid-Lennep" darstellt. Zwar ergeben sich für die zentralen Versorgungsbereiche Remscheid-Lennep und Innenstadtzentrum Remscheid durchaus nennenswerte Umsatzumverteilungswerte. Allerdings gilt es zu beachten,

  • dass die gewachsenen Geschäftslagen Lenneps in unmittelbarer Nähe zum DOC von der generierten Kundenfrequenz profitieren können;
  • dass ein Factory Outlet Center im Vergleich zu .herkömmlichen' Einkaufszentren ein hohes Potenzial an überregionalem und touristischem Besucheraufkommen aufweist; das Vorhaben kann daher eine bisher nicht oder nur bedingt in Remscheid vertretene Kundenschicht erreichen;
  • dass sich durch das Vorhaben für eine Vielzahl von Einzelhandelsbestandsbetrieben und bestimmte Angebotskonzepte (z. B. Beratungs- und Ergänzungseinkauf) sowie sonstigen Nutzungsbereichen (Gastronomie/ Freizeit/ Dienstleistungen) des zentralen Versorgungsbereiches Remscheid-Lennep positive Synergie- und Impulseffekte ergeben sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Bestandsstrukturen demnach gestärkt werden;
  • dass durch die Vorhabenansiedlung der zentrale Versorgungsbereich Remscheid-Lennep in seiner Gesamtheit gestärkt wird.

Die weiteren zentralen Versorgungsbereiche in Remscheid sind angesichts der aufgezeigtenabsatzwirtschaftlichenAuswirkungenhinsichtlichderfürsieavisierten Funktionsbedeutung und Entwicklungsziele nicht gefährdet. Für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum wird auf die genannten Empfehlungen zur Weiterentwicklung verwiesen. In Zusammenschau mit den Ergebnissen der landesplanerischen Einschätzung ist das Vorhaben als verträglich i. S. der Vorgaben des § 11 Abs. 3 BauNVO und des LEP NRW - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zu bewerten.

Ergänzende Empfehlungen: Sämtliche Bewertungen der Verträglichkeitsanalyse beziehen sich auf spezifische Annahmen zu Factory Outlet Centern hinsichtlich des Einzugsgebietes, des Zielumsatzes, der Systemüberschneidung und den relevanten Angebotsstandorten. Insbesondere die positiven Synergieeffekte mit den weiteren Angebotsstrukturen des zentralen Versorgungsbereiches Remscheid-Lennep sind aus fachgutachterlicher Sicht primär bei der Ansiedlung eines Factory Outlet Centers zu erwarten, während z. B. durch ein .klassisches' Einkaufszentrum deutlich stärkere lokale Auswirkungen zu erwarten wären. Insofern empfehlen sich zur Sicherung der städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens und zur Schaffung möglichst großer Synergien mit dem lokalen Standortumfeld neben der bauleitplanerischen Festsetzung der Verkaufsflächen und Sortimente ergänzende vertragliche Vereinbarungen der Stadt Remscheid/ ggf. dem Land und dem Vorhabenträger. Diese sollten vor allem die besondere Typik eines Factory Outlet Centers ... sicherstellen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine möglichst gute städtebaulich-funktionale Ein- und Anbindung des Designer Outlet Centers an die gewachsenen Geschäftslagen in Lennep. (...) Zudem wird ein laufendes Monitoring zur konzeptgetreuen Umsetzung des DOC empfohlen. Entsprechende Monitoringansätze sind bspw. aus Roermond, Neumünster und Ochtrup bekannt.“


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