Rechtzeitig zur heutigen Ratssitzung hat die Verwaltung die Anfrage der Fraktion der Linken vom 6. Februar zu derKommunalanleihe über 500 Millionen Euro beantwortet, die die Städte Herne, Essen, Wuppertal, Solingen und Remscheid gemeinsam am Kapitalmarkt platziert haben. Davon entfallen auf die Stadt Remscheid 90 Millionen Euro. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
- 1. Wie viele Jahre soll die Laufzeit der Anleihe betragen? Die Laufzeit dieser Anleihe wird vier Jahre betragen.
- 2. Welche Verzinsung soll der Anleger erhalten? Die Verzinsung richtet sich nach dem am Markt täglich aus Angebot und Nachfrage gemittelten Satz für Gelder mit vierjähriger Laufzeit. Der daraus resultierende Zinssatz liegt bei etwa 1,15 % bis 1,20 %, den die Stadt an die Anleger zu zahlen hätte.
- 3. Wie hoch sind die Kosten für die Emission? Zu den Bankenprovisionen kann aus vertraglichen Gründen in öffentlicher Sitzung keine Stellungnahme erfolgen.
- 4. Welche Kosten entstehen durch die Börsennotierung? Es entstehen Kosten für die Stadt Remscheid in einer Höhe von max. 100 .
- 5. Wie hoch sind die Kosten für die Rechtsberatung? Die Kosten für die Rechtsberatung sind für die Stadt Remscheid auf max. 3.600 begrenzt.
- 6. Welche Kredite der Stadt Remscheid sollen mit dem Erlös der Emission abgelöst werden (Laufzeiten und Verzinsung)? Es sollen hiermit mehrere derzeit im Tagesgeldbereich bei etwa 0,40 % bis 0,65 % fixierte Liquiditätskredite abgelöst werden. Damit soll das aktuell günstige Marktzinsniveau für ein weiteres Teilkontingent längerfristig gesichert werden, was auch entsprechende Planungssicherheit und Risikostreuung bedeutet. Eine längere Zinsbindung beinhaltet zwar eine momentan höhere Zinszahlung, andererseits jedoch auch eine Absicherung gegen steigende Zinsen.
- 7. Wie soll die Rückzahlung der Anleihe nach Ende der Laufzeit erfolgen? Die Rückzahlung soll entsprechend dem dann aktuellen Marktzinsniveau durch eine Umschuldung erfolgen entweder in kurzfristige Liquiditätskredite oder längerfristige Schuldscheindarlehen bzw. Anleihen. Zur Umsetzung des zukünftig eingeplanten sukzessiven städtischen Schuldenabbaus verbleibt ein ausreichendes Volumen im kurzfristigen Bereich.
- 8Was soll geschehen wenn ein Schuldner bei der Rückzahlung der Anleihe in Verzug gerät oder zahlungsunfähig wird und wie ist die Haftung im Verbund der Herausgebenden Städte geregelt? Gemeinsame Schuldner der Anleihe sind die Städte Dortmund, Essen, Herne, Remscheid, Solingen und Wuppertal, die entsprechend ihres Anteils an der Anleihe haften (Remscheid mit 18%). Entsprechend dieser Anteile sind auch die Zinszahlungen zu leisten. Grundsätzlich sind Kommunen in NRW nicht insolvenzfähig. Eine Zahlungsunfähigkeit einer Kommune ist gem. § 128 GONW und § 12 Abs. 1 Insolvenzordnung nicht möglich. Letztendlich haften das Land für die Kommunen und der Bund für die Länder.
- 9. Wie kann sich die Kreditwürdigkeit (Das Rating) für die Stadt Remscheid verändern, wenn innerhalb der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe bei einer der Herausgebenden Städte finanzielle Probleme entstehen? Aus den zuvor genannten Gründen können keine finanziellen Probleme entstehen. Kommunen sind zudem nicht geratet, ebenso wird diese Kommunalanleihe nicht geratet sein.
- 10. Warum soll das Konsortium Deutsche Bank, HSBC und HELABA und nicht der Sparkassen und Giroverband diese Emission durchführen und daran verdienen? Die Emission von kommunalen Anleihen ist derzeit noch nicht bei allen Banken ein Tagesgeschäft. Insofern stehen derzeit andere als die genannten Banken nicht als Arrangeure zur Verfügung. Immerhin ist aber mit der HELABA die Landesbank der Sparkassen im Konsortium vertreten, über die auch kleinere Sparkassen im gesamten Bundesgebiet als potenzielle Investoren erreicht werden können.