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Neuer B-Plan soll Restwald sichern und Einzelhandel beschränken

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Die Stadt Remscheid will für das Gebiet Burger Straße zwischen Bliedinghauser Straße und Reinhard-Mannesmann-Straße (Mannesmannpark / ALDI-Markt) einen neuen Bebauungsplan (Nr. 661) aufstellen. Darüber hat am 26. Februar die Bezirksvertretung Süd zu entscheiden, danach dann der Haupt- und Finanzausschuss. Ziel des Bebauungsplans soll es sein, „die Situation des Einzelhandels entsprechend dem in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzept zu steuern und die quartiersbedeutsame Grünfläche in ihrem Bestand zu sichern sowie die Entwicklung qualitativer Wohnbebauung entlang der Burger Straße“. Von diesen drei Zielen sind allerdings nur zwei sofort nachvollziehbar. Denn „Welche ‚quartiersbedeutsame Grünfläche‘?“, möchte man fragen angesichts eines planierten Geländes, das bis vor wenigen Wochen noch ein Wald war. Wurden hier nach dem Beispiel der geplanten Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Ortlinghaus-Villa an der Intzestraße vorab „sicherheitshalber Fakten geschaffen“? Nein. Dieser Teil des Mannesmannparks wurde kürzlich mit juristischer Absicherung für den Bau von zwei neuen Discountern geopfert. Der erste Baukörper ist auf dem Gelände bereits abgesteckt. Bleibt der Verwaltung also nur noch die planerische Sicherung des rückwärtigen Geländes als Grünfläche.

Die beiden „nicht großflächigen Märkte“ können auf der anderen Seite des heutigen ALDI-Parkplatzes aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gebaut werden. Die Verwaltung in ihrer Vorlage: „Auch unter Berücksichtigung dieser Vorhaben verbleibt noch eine größere Grünfläche mit umfangreichem schützenswertem Baumbestand, die erheblich zur Umfeldqualität ... beiträgt. Deshalb soll diese Grünfläche erhalten bleiben. Wesentliche Teile dieser Grünfläche sind im rechtkräftigen Durchführungsplan Nr. 30 vom 23.7.1956 als Industriegebiet festgesetzt, Ziel der damaligen Planung war es, eine mögliche Erweiterungsfläche für den südlich angrenzenden Industriebetrieb (Waterbölles: Fa. Mannesmann) zu schaffen. (...) Mit dem Bebauungsplan Nr. 661 soll deshalb die Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden.“

Der hier zitierte Durchführungsplan Nr.30 von 1956 (D-Pläne waren früher die Bebauungspläne) für das „Gelände zwischen Burger-, Bliedinghauser- und proj. Reinhard- sowie Bahnstraße, einschließend die Mannesmannstraße“, der von der Verwaltung als nach wie vor rechtsgültig angesehen wird, wurde damals im Zusammenhang mit der geplanten Einziehung der Mannesmannstraße und angesichts der Tatsache aufgestellt, „dass die Mannesmann-Werke keine Möglichkeit haben, das Werk zusammenhängend zu erweitern. (...) Es liegt auch schon im Sinne der Wirtschaftsförderung für die Industrie, durch die Einziehung der (verkehrsarmen) Mannesmannstraße die Möglichkeit einer zusammenhängenden Werkserweiterung zu gewährleisten.“ Zugleich wurde aber damals in Absprache mit dem Städtebau-Dezernat der Bezirksregierung (8. September 1955) „ein Streifen von 20 Metern parallel zur Reinhardstraße und ein Streifen von 50 Metern parallel der Burger Straße sowie ein Streifen von 30 Metern parallel der Bliedinghauser Straße bis zur Mannesmannstraße als private Grünanlage zur Abschirmung der dazwischen liegenden und industriell zu nutzenden Fläche bestimmt“. Das hätte eigentlich den Bau des Willi-Hartkopf-Aktenheims an der Bliedinghauser Stra0e unmöglich gemacht. Doch dafür gab’s von den Behörden damals bei der Baugenehmigung eine Ausnahmeklausel.

Rechtsgültig ist der Durchführungsplan Nr.30 von 1956 also auch heute noch. Und damit auch das damals mitten im Planbereich ausgewiesene Industriegebiet. Dafür sehen die ambitionierten Pläne von Rainer Dorn (Projektgesellschaft Dorn & Partner) und Harald Schlößer (Schlößer-Projekt GmbH) – sie haben zu diesem Zweck eigens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet - allerdings statt der beiden genehmigten "nicht großflächigen Märkte“ einen Vollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche und einen Discounter mit 1.200 m² vor, also zwei großflächige Märkte. Ein neuer ALDI-Markt soll schon in den nächsten zwei Jahren entstehen, der größere „Frischemarkt“ 2016, sagten die beiden Investoren bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages mit dem Tennisclub Mannesmann am 18. Dezember 2013 (Laufzeit bis Ende 2015). - „Diese Betriebe sollen an Stelle bzw. durch Erweiterung der beiden genehmigten Märkte entstehen. Über die weitere Nutzung des vorhandenen Discounters nordöstlich des Parkplatzes werden keine konkreten Angaben gemacht“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. „Im Entwurf des Einzelhandelskonzepts ist das Plangebiet nicht als zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen, deshalb ist zu prüfen, inwieweit die Einzelhandelsansiedlung über die vorhandenen bzw. genehmigten Vorhaben hinaus gesteuert werden muss und die Zulassung großflächigen Einzelhandels an dieser Stelle mit den Zielen des Einzelhandelskonzeptes übereinstimmt.“

Die verbliebene Grünzone zu erhalten und eine weiterte Ausdehnung des Einzelhandels zu verhindern, sollte diese dem neuen Einzelhandelskonzept zuwider laufen – diese beiden Zielen soll der neue Bebauungsplan dienen. Über Letzteres dürfen die Investoren nicht begeistert sein. Nicht ausgeschlossen, dass sie erneut vor Gericht ziehen werden, um ihre Pläne durchzusetzen. Das weiß man auch im Remscheider Rathaus. Andreas Huth, Sachgebietsleiter Standortsicherung im Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften: „Auf eventuelle Auseinandersetzungen mit den Investoren sind wir vorbereitet.“Eine zweite Schlappe vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt tunlichst vermeiden...


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