Kein Denkmalschutz für die Siedlung Am Anger, berichtete der Waterbölles am 25. März. Doch von der Entscheidung der Bezirksvertretung Süd auf Empfehlung der Stadtverwaltung geben sich die Anwohner nicht zufrieden: Zur Sitzung der BV am 28. August haben sie nun den Antrag gestellt, die Straße Am Anger zum Schutz der Kinder zur Anliegerstraße zu deklarieren n ach dem Beispiel umliegender Straßen, zum Beispiel Am Heidchen. Doch auch das wird von der Verkehrsbehörde nicht befürwortet: Unter Beachtung der allgemeinen Regeln der StVO insbesondere der gegenseitigen Rücksichtnahme ist im besagten Bereich bereits jetzt eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich. Einer darüber hinausgehenden Regelung bedarf es daher nicht.
Nach Auskunft der Polizei sei dieser Bereich unfallunauffällig. Eine vom Gesetzgeber verlangte konkrete Gefahrensituation, die von dem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden kann, bestehe dort nicht. Die Verkehrssituation sei unbestritten stellenweise beengt, aber unter gesamtstädtischer Betrachtung nicht ortsunüblich. An Stellen wie der Straße Am Anger kann demnach von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Wachsamkeit erwartet werden. Die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO haben grundsätzlich Vorrang vor der Errichtung von Verkehrszeichen/-einrichtungen.