Am 24. Juni wandte sich die Fraktion der Wählergemeinschaft in Remscheid an die Regierungspräsidentin Lütkes und fragte nach der Zulässigkeit des städtischen Konzeptes des aktiven Zins- und Liquiditätsmanagements. Die offizielle Antwort der Bezirksregierung liegt inzwischen vor:
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die HSP-Maßnahme zur Reduzierung des Betriebskostenzuschusses der Stadt Remscheid an die Bergischen Symphonikern von Anbeginn als problematisch beurteilt. Diese Einschätzung habe ich in meiner Haushalts- und HSP-Verfügung vom 12.12.2012 deutlich zum Ausdruck gebracht und auf erforderliche Konkretisierung bzw. Fortentwicklung der Maßnahme hingewiesen.
Die Stadt Remscheid hat nunmehr in einem politischen Prozess - auch in Zusammenarbeit bzw. Widerstreit mit dem Mitgesellschafter, der Stadt Solingen - eine aus Sicht der Bezirksregierung Düsseldorf noch tragbare Lösung dieser allseits konfliktbehafteten Problematik erzielt. Remscheid vermag den ursprünglich geplanten Konsolidierungsbeitrag der Maßnahme - wie befürchtet - nicht auszuschöpfen, kann jedoch ab 2014 einen belastbaren Beitrag von rd. 440 T bzw. rd. 550 T ab 2015 realisieren. Zudem erhält die Stadt Remscheid mit der Installation einer regulären Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag in der mittelfristigen Zukunft ordentlich kündigen zu können, eine Rechtsposition, welche gegenüber dem vorherigen Stand eine klare Verbesserung darstellt.
Ein früheres Einsetzen des Kündigungsrechts wäre vielleicht im Sinne einer kurzfristigeren Reaktionsmöglichkeit wünschenswert gewesen, letztlich ist das erzielte Resultat aber ein Bestandteil der von den Städten in kommunaler Selbstverwaltung geführten Vertragsverhandlungen, der lediglich einer Rechtmäßigkeitsprüfung, nicht aber einer Zweckmäßigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung unterliegt. Dem gegenüber steht die notwendige Kompensation des ausfallenden Konsolidierungsbeitrags der v.g. HSP-Maßnahme.
Diesem Erfordernis trägt die Stadt Remscheid durch den Beschluss der (neuen) HSP-Maßnahme 46 Zins- und Liquiditätsmanagement" Rechnung. Diese Maßnahme ist dem Grunde nach eine spezialisierte Form der ohnehin erfolgenden städtischen Planung von Zinsaufwand und Liquidität und in deren Grenzen zulässig. Insbesondere sind zur Festschreibung von Krediten zu Liquiditätssicherung (Kassenkredite") die Vorgaben des Erlasses des seinerzeitigen Innenministeriums NRW zu Krediten und ähnlichen Rechtsgeschäften vom 09.10.2006 in der aktuellen Fassung zu beachten. Hierauf ist die Stadt Remscheid hingewiesen worden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf geht hinsichtlich der für fünf Jahre überschreitende Zinsvereinbarungen bei Kassenkrediten erforderlichen Abstimmung nicht von Problemen aus, da die längerfristige Festschreibung heute durchaus üblich ist. Für ein Einschreiten der Bezirksregierung im Vorfeld des Ratsbeschlusses habe ich daher keine Notwendigkeit gesehen. Die aufsichtliche Prüfung der anzeigten gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Entscheidungen findet zur Zeit noch statt. Die abschließende finanzaufsichtliche Bewertung wird nach Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2014 erfolgen. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Stadt Remscheid das Risiko des Erfolgseintritts beider obengenannter HSP-Maßnahmen trägt und es unbedingt der Stadt obliegt, im Zweifelsfalle auch sehr kurzfristig mit geeigneten Kompensationsmaßnahmen gegenzusteuern. Hier wird u.a. das unterjährige Haushalts- bzw. HSP-Controlling Bedeutung entfalten.