Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lennep e.V.
Die Nachricht, dass Frau Regierungspräsidentin Lütkes bereits zum jetzigen Zeitpunkt Grünes Licht für das Designer Outlet Center erteilt, hat bei einigen Remscheider Bürgern den Eindruck erweckt, dass die angetragenen Bedenken und Anregungen der Bürger an die Stadt und die Bezirksregierung bei der Abwägung der Entscheidung nicht weiter berücksichtigt werden. Aufgrund der vielen Nachfragen haben wir diesbezüglich Frau Regierungspräsidentin Lütkes um weitere Informationen zu dieser Aussage gebeten, und nachfolgende schriftliche Stellungnahme erhalten:
Die von Ihnen erwähnte Berichterstattung bezieht sich auf eine Rede, die Frau Regierungspräsidentin Lütkes im Rahmen der Vollversammlung der IHK des Bergischen Städtedreiecks gehalten hat. Das Hauptthema der Rede von Frau Lütkes war dabei der notwendige Rahmen für eine Stärkung des Bergischen Städtedreiecks als Region vor dem Hintergrund Europäischer Förderung. Das Thema DOC-Remscheid wurde nur am Rande angesprochen. Die Ansiedlung eines DOC in Remscheid-Lennep setzt planungsrechtlich die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Remscheid voraus. Diese Änderung bedarf der Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Die Stadt Remscheid ist daher gehalten, ihre Bauleitplanung im Rahmen des in § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) normierten Verfahrens mit mir als Regionalplanungsbehörde abzustimmen.
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens wäre der Bezirksregierung die entsprechende Änderung des Flächen Nutzungs Planes der Stadt Remscheid zur Ausweisung eines Sondergebietes für das DOC zur Genehmigung vorzulegen. Ihr obliegt hierbei gemäß § 6 BauGB die Prüfung, ob die FNPÄnderung ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob sie dem Baugesetzbuch und den aufgrund des Baugesetzbuchs erlassenen sonstigen Rechtsvorschriften entspricht. Dabei wird u.a. geprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Behandlung sämtlicher vorgebrachter Bedenken und Anregungen sowie die vollständige Abwägung der verschiedenen Belange durch den Rat der Stadt Remscheid erfolgt ist.
Ich kann Ihnen versichern, dass Frau Regierungspräsidentin Lütkes darauf achten wird, dass sowohl im Rahmen der Abstimmung nach § 34 LPlG als auch bei der Entscheidung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für diese Flächennutzungsplanänderung alle relevanten Aspekten des Verfahrens, zu denen auch die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gehören, intensiv und sorgfältig geprüft werden. Zu welchem Ergebnis diese Prüfungen führen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostizieren. Auf Ihr Recht, Anregungen und Bedenken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gegenüber der Stadt Remscheid vorzubringen, möchte ich ausdrücklich hinweisen. Sollte dies noch nicht erfolgt sein, so empfehle ich Ihnen, von den Beteiligungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen und so Ihre Bedenken in das förmliche Verfahren einzubringen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Anregungen und Bedenken bei der Abwägung des Rates der Stadt Remscheid berücksichtigt werden.