Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf
Der vorgesehene Standort für das Designer-Outlet Center im Stadtteil Lennep
sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf umliegende Standorte des
Einzelhandels entsprechen den Anforderungen des Teilplanes Großflächiger
Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes. Dies teilte die Bezirksregierung nun
der Stadt Remscheid mit Stellungnahme vom 03.06.2014 mit. Die Stadt Remscheid
beabsichtigt im Stadtteil Remscheid-Lennep, angrenzend an den historischen
Altstadtkern, die Ansiedelung eines Designer-Outlet Centers mit einer
vorgesehenen Verkaufsfläche von 20.000 m². Dazu sollen nun die
planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des Flächen-nutzungsplanes
geschaffen werden. Entsprechende Planunterlagen wurden der Bezirksregierung
Anfang April 2014 für eine erste landesplanerische Überprüfung zur Verfügung
gestellt. Im Rahmen dieses ersten Prüfschrittes ist die Bezirksregierung zu dem
Ergebnis gelangt, dass die Planungen in der jetzigen Form den
landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels
nicht entgegen-stehen. Städtebauliche Belange wie die Themen Verkehr oder Lärm
waren beim diesem Verfahrensschritt noch nicht Gegenstand der Prüfung.
Im folgenden Verfahren steht allerdings noch ein weiterer
landesplanerischer Prüfschritt an, sobald die Stadt Remscheid ihre
Planunterlagen weiter konkretisiert hat. Darüber hinaus wird am Ende des
Bauleitplanverfahrens die Genehmigungsfähigkeit der Planung gemäß Baugesetzbuch
zu prüfen sein. Da-zu gehört dann auch die Frage, ob städtebauliche Belange und
die zu erwartenden Auswirkungen der Planung z. B. hinsichtlich möglicher Verkehrs-
oder Lärmbelastungen den rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt
wurden.